Aktuelle Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vom 23.07.2013 wegen Marken-und Wettbewerbsrecht

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Am 29.07.2013 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Dres. Lohner. Fischer, Igwecks & Collegen vom 23.07.2013 zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, dass Sie T-Shirts auf eBay gewerblich angeboten und hierbei gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht zulasten der BVB Merchandising GmbH verstoßen habe.

Konkret handelt es sich hierbei um angebotene T Shirts, die aufgrund ihrer Farb- und inhaltlichen Gestaltung auf die Farben des Fußballvereins Borussia Dortmund hinweisen.

Es wird auch die Verwendung der Bezeichnung BVB gerügt, so dass unserer Partei Verstöße gegen bestehende Markenrechte sowie nach § 4 Nr. 9 UWG (Rufausbeutung) vorgeworfen werden.

In der Abmahnung werden weiter Auskunftsansprüche geltend gemacht, die der Vorbereitung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dienen sollen.

Es werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000, 00 € gefordert, mithin ein Betrag nach dem RVG 2007 in Höhe von 1780,20 €.

Bei der BVB Merchandising GmbH handelt es sich ausweislich der Abmahnung um eine Tochterfirma der uns ebenfalls bekannten Borussia Dortmund GmbH & Co KG, die in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen Ticketbedingungen Abmahnungen über eine Dortmunder Kanzlei hat aussprechen lassen.

Die vorliegende Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden und insbesondere auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Auch im Falle des Vorliegens des Verstoßes sollte die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung in modifizierter Form abgegeben werden.

Bei dem Verkauf von Fanartikeln von Fußballvereinen sollte mit Vorsicht gehandelt. Soweit tatsächlich eine Verwechselungsgefahr vorliegt und die angebotenen Artikel nicht durch den BVB lizenziert sind, besteht erhöhte (berechtigte) Abmahngefahr.

Wir stehen Ihnen auch gerne vor dem angedachten und geplanten Verkauf beratend und prüfend zur Seite, um Ihnen mittzuteilen, ob durch das Angebot die Gefahr von Verletzungen Rechte Dritter besteht.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  •       Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  •       Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  •       Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  •       Bundesweite Vertretung
  •       Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E Mail an ra@kanzlei heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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