Aktuelle Abmahnung: Epic Games Germany GmbH – Fortnite-Spielfiguren auf Textilien

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Uns liegt eine brandaktuelle Abmahnung der Epic Games Germany GmbH durch die Kanzlei Beiten Burkhardt vor. Die Firma Epic Games Germany GmbH, die sich durch die oben genannte Kanzlei vertreten lässt, ist Entwickler und Vertreiber des weltweit bekannten Computerspiels Fortnite. Bei dem Spiel Fortnite, welches vornehmlich von Jugendlichen gespielt wird, handelt es sich wohl derzeit in der Tat um das weltweit erfolgreichste Computerspiel und ist entsprechend berühmt.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, dass sie Grafiken und sogenannte Artworks aus dem Spiel Fortnite auf Bekleidungsstücken anbietet.

Die Firma Epic Games Germany GmbH beruft sich hierbei einerseits auf ihre Urheberrechte und vertritt hierbei die Auffassung, dass es sich bei den Spielfiguren, welche in dem Spiel Fortnite verwendet werden können, um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Nr. 4 UrhG handelt. In der Abmahnung wird die Auffassung vertreten, dass mit der Verwendung der Werke aus der sogenannten „Fortnite-Welt“ ausschließliche Verwertungsrechte der Firma Epic Games Germany GmbH verletzt werden.

Gleichzeitig sieht die Epic Games Germany GmbH durch die Verwendung des Schriftzugs „Fortnite“ ihre Markenrechte verletzt. Hierbei beruft sie sich auf die national eingetragene Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302018021794 sowie auf die Unionsmarke mit der Registernummer 017947714.

Hierbei werden die markenrechtlichen Unterlassungsansprüche auf § 14 Abs. 5 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 MarkenG gestützt.

Daneben sieht der Rechteinhaber auch Ansprüche nach dem Lauterkeitsrecht als gegeben an. Insoweit wird auch wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz ins Feld geführt.

Was wird vom Abgemahnten gefordert?

Einerseits wird die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese sieht unter dem sogenannten Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € pro Zuwiderhandlung vor.

Gleichzeitig werden Kosten der Rechtsverfolgung aus einem Gesamtgegenstandswert von 250.000,00 €, mithin zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.948,90 € geltend gemacht.

Schließlich wird zur Vorbereitung eines weiteren Schadenersatzanspruches der Adressat der Abmahnung auch zur Auskunft hinsichtlich der in der Abmahnung genau genannten Verletzungshandlungen aufgefordert. Insbesondere wird dazu aufgefordert, die erzielten Umsätze mitzuteilen. 

Wie soll mit dieser Abmahnung umgegangen werden?

In der Tat ist es zunächst so, dass das Computerspiel Fortnite derzeit eine sehr hohe Beliebtheit genießt. Grundsätzlich ist daran zu denken, dass die einzelnen Spielfiguren, welche in der Tat recht aufwendig und individuell gestaltet erscheinen, urheberrechtlichen Schutz genießen können. Hinzu kommt, dass auch entsprechende Markeneintragungen existieren, sodass auch eine Markenrechtsverletzung durchaus nicht fernliegen mag. Entscheidend ist dabei, ob die entsprechenden Produkte mit Zustimmung des Rechteinhabers in Verkehr gebracht werden. Ist dies der Fall, würde die sogenannte Markenerschöpfung nach § 24 MarkenG vorliegen, was zur Folge hätte, dass im Hinblick auf die Marke eine entsprechende Verletzung nicht gegeben ist. Eine gleichartige Vorschrift existiert auch im Urheberrecht.

Es wird dringend davon abgeraten, die strafbewehrte Unterlassungserklärung so wie sie vorformuliert ist abzugeben. Dennoch sollte über die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Falle einer tatsächlichen Rechtsverletzung unbedingt, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des hohen Streitwertes, nachgedacht werden. Die Frage, ob eine Verletzung vorliegt, ist eine solche des Einzelfalles und muss bei seriöser Betrachtung mit dem einzelnen Mandanten individuell besprochen werden.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Firma Epic Games Germany GmbH erhalten haben, sollten Sie diese nach unserem Dafürhalten ernst nehmen und sich speziell an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und/oder Urheberrecht und Medienrecht wenden. Wir stehen Ihnen hierzu bundesweit zur Verfügung. Insbesondere ist es wichtig, auch im Falle der Berechtigung der Abmahnung den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir stehen Ihnen hierzu beratend gern zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund unserer großen Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz bereits zu Beginn
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns und unseren Mandanten Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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