Aktuelle Rechtsprechung Öltod VW T5 und T6 – Jetzt Schadensersatz geltend machen, bevor Verjährung droht!

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Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, 20 Jahre Berufserfahrung, weist alle Besitzer von VW T5 und T6 Fahrzeugen auf bedeutende rechtliche Entwicklungen in Bezug auf die sogenannten „Öltod“-Schäden hin. Betroffene Fahrzeughalter haben nun verbesserte Chancen auf Schadensersatz aufgrund von Konstruktionsfehlern und unzulässigen Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen. Es besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, da Schadensersatzansprüche zum Jahresende 2024 zu verjähren drohen.

Hintergrund:

Der Volkswagen T5, besonders die zwischen 2009 und 2015 produzierten Modelle mit dem Biturbo-Dieselmotor, sind durch schwerwiegende Konstruktionsmängel im AGR-Kühler betroffen, was zu frühzeitigen Motorschäden führt. Der als „Öltod“ bekannte Schaden entsteht durch mechanische Abriebe, die einen übermäßigen Ölverbrauch und letztlich den Motorausfall verursachen(


Auch der Nachfolger VW T6, produziert ab 2015, weist ähnliche Probleme auf. Neben dem Ölverbrauchsschaden sind viele dieser Modelle auch in den Abgasskandal verwickelt, da sie unzulässige Thermofenster nutzen. Diese Vorrichtungen sorgen dafür, dass die Abgasreinigung nur unter bestimmten Temperaturen aktiv ist, was von den Gerichten als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet wird.


Öltod auch beim VW T6

Im Gegensatz zum T5 liegt das Problem beim VW T6 nicht im AGR-Kühler, sondern in einer Überlastung des Abgasrückführungssystems. Das AGR-Ventil arbeitet viel zu schnell, die Schaufelräder, die die Abgase zurückführen, überhitzen, und schließlich wird das Saugrohr undicht. Dies führt zu einem erheblichen Ölverlust und letztlich zum Motorschaden.


Unterschiede zwischen T5 und T6 Öltod

T5: Partikel aus dem AGR-Kühler

Beim VW T5 führen winzige Partikel, die sich vom AGR-Kühler lösen, zu einer Verunreinigung des Öls. Dies resultiert in einem steigenden Ölverbrauch und einem Motorschaden, der sich nicht mehr verhindern lässt.


T6: Alle Modelle betroffen

Beim VW T5 ist nach unserer bisherigen Auffassung nur die Baureihe CFCA betroffen, während sich beim VW T6 Motorschäden bei allen Modellvarianten häufen. Besonders oft betroffen ist jedoch die Motorvariante CXEB, die der T5 BiTurbo-Version entspricht.

T5: Laufflächen zwischen Kolben und Zylinder

Während beim VW T5 die Laufflächen zwischen Kolben und Zylinder betroffen sind, wodurch es zu einem Totalausfall kommt, leidet der T6 eher am oberen Kolbenbereich, wo sich Material absetzt und ebenfalls den Motorausfall herbeiführt.

T6: Technisch schlechte Lösung nach Updates

Der Schaden beim VW T5 lässt sich auf einen klassischen Konstruktionsmangel zurückführen, wohingegen es beim VW T6 um eine schlecht umgesetzte technische Lösung nach dem Dieselskandal geht. Die Updates im Rahmen der Abgasmanipulation haben die Abgasrückführung so beeinträchtigt, dass ein Totalausfall droht.


Hersteller schadenersatzpflichtig

Rechtsanwalt Eser stellt klar: „In beiden Fällen – sowohl beim T5 als auch beim T6 – ist der Hersteller eindeutig verantwortlich für den Schaden, der weit vor der erwarteten Motorlebensdauer eintritt. Der Anspruch auf eine großzügige Kostenbeteiligung für den Motortausch ist daher in beiden Fällen gegeben.“


Der Stuttgarter Anwalt hat bereits im Abgasskandal erste Urteile erstritten und betreut aktuell über 100 Bulli-Fahrer in ganz Deutschland mit rechtlicher Beratung und Unterstützung.


Das OLG Karlsruhe hatte kürzlich mit Urteil vom 5. März 2024 entschieden, dass es sich in dem in einem VW T5 eingebauten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der neuen BGH-Rechtsprechung  handelt  und der Käufer Anspruch auf Schadenersatz hat (Az. 17 U 20/21).  In dem streitgegenständlichen Fahrzeug war der aus dem VW Skandal bekannte Typ EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 eingebaut.

Weitere Urteile und Gutachten bestätigen, dass die defekten AGR-Kühler ursächlich für die Motorschäden sind, was den Weg für viele weitere Schadenersatzansprüche ebnet.


Dringender Handlungsbedarf:

Die Verjährungsfrist für viele dieser Ansprüche läuft am 31. Dezember 2024 ab. Betroffene Fahrzeughalter sollten daher schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen. Eine Verzögerung könnte dazu führen, dass rechtlich berechtigte Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind(


Rechtsanwalt Eser empfiehlt allen Besitzern von betroffenen VW T5 und T6 Modellen dringend, ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz zu prüfen. „Die jüngsten Gerichtsurteile und Gutachten haben die Position der Verbraucher gestärkt. Es ist jedoch entscheidend, jetzt rechtliche Schritte einzuleiten, bevor Ansprüche verjähren und nicht mehr durchsetzbar sind,“ so Eser.


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Foto(s): RA Eser


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