Alkohol am Steuer in Polen

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Der vorliegende Artikel betrifft die Problematik des Fahrens unter Alkoholeinfluss in Polen und die Rechtsfolgen dieses Verhaltens. In meiner bisherigen Praxis hatte ich mehrmals mit deutschen Mandanten zu tun, die von der polnischen Polizei mit „Alkohol am Steuer“ angehalten wurden. Der Grund war oft auch die Unkenntnis der polnischen Vorschriften in diesem Bereich. Deswegen kommt es häufig vor, dass die polnische Polizei Autos mit ausländischen Kennzeichen gerne kontrolliert und den Fahrern „blasen“ lässt, um festzustellen, ob die zulässige Promillegrenze nicht überschritten wurde. Ich muss dabei unterstreichen, dass polnischen Regelungen im Vergleich zu anderen EU-Ländern sehr streng und restriktiv sind. In Polen ist nämlich „Alkohol am Steuer“ ein großes Gesellschaftsproblem. Dies ergibt sich u. a. aus dem Umstand, dass sehr viele Todesunfälle im Straßenverkehr von Fahrern unter Alkoholeinfluss verursacht werden. Aus diesem Grund wurden in letzten Jahren die strafrechtlichen Folgen dieser Tat mehrfach verschärft.

Die Promillegrenze für Alkohol im Straßenverkehr liegt in Polen bei nur 0,2. Wenn man unter dem vorbezeichneten Alkoholeinfluss das Auto fährt, begeht man die Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 50 zlotych bis zu 5.000 zlotych bedroht ist. Das größere Problem ist aber, wenn die Grenze von 0,5 Promille überschritten wird. In dem Fall wird solch ein Verhalten als eine Straftat betrachtet, die nach dem polnischen Strafgesetzbuch mit Geldstrafe, Freiheitsbeschränkungsstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre bedroht ist. Neben der Strafe muss das Gericht dem Täter obligatorisch zusätzliche Strafmaßnahmen auferlegen. Zu diesen Maßnahmen gehören zurzeit das Fahrverbot und die Geldleistung in Höhe von 5.000 zlotych für den speziellen Fond der Hilfe für Opfer der Straftaten.

Das Fahrverbot wird für die Dauer von mindestens 3 Jahre angeordnet und gilt nur in Polen. Dies bedeutet aber nicht, dass die in Polen begangene Straftat keine Konsequenzen in der Heimat des Fahrers haben wird. Wenn eine Verdacht besteht, dass die zulässige Promillegrenze überschritten wurde, muss die Polizei den Führerschein des Fahrers sicherstellen. Der Führerschein wird dann von der Polizei an den zuständigen polnischen Landrat übergeben. Diese Unterlage wird anschließend an das Straßenverkehrsamt in Flensburg (wenn es um deutsche Staatsangehörige geht) weitergeleitet, wenn die Überschreitung der Promillegrenze bestätigt wurde. Dabei wird das deutsche Verkehrsamt auch über die Gründe der Sicherstellung des Führerscheins informiert. Wenn es im Nachhinein von dem polnischen Gericht zum Erlass des Urteils bezüglich des Fahrens unter unzulässigem Alkoholeinfluss kommt, kann die Ausfertigung des Urteils ebenfalls an das zuständige deutsche Verkehrsamt übersendet werden. Früher war es möglich, dass der Führerschein persönlich von dem Fahrer oder dessen Bevollmächtigten noch in Polen abgeholt wurde. Seit einiger Zeit ist das aufgrund der Vorschriftenänderung leider nicht mehr erlaubt.

Wenn es um eine Straftat geht (also die Promillegrenze überschreitet die Wert von 0,5) wird das Gericht dem Fahrer meistens die Geldstrafe verhängen. Dies gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass es kein Rückfall vorliegt, d. h. der Fahrer wird in Polen für solch eine Tat zum ersten Mal bestraft. Im polnischen Rechtssystem wird die Geldstrafe in Tagessätzen verhängt. Die Mindestzahl der Tagessätzen beträgt 10 und die Höchstzahl 540. Die Höhe eines Tagessatzes darf zur Zeit zwischen 10 und sogar 2.000 zlotych betragen. Die Höhe des Tagessatzes ist grundsätzlich von Einkünften des Täters, dessen persönlichen und familiären Lage sowie dessen Vermögensverhältnissen und Verdienstmöglichkeiten abhängig. Zu beachten ist aber, dass neben der Geldstrafe obligatorisch auch die oben genannte Geldleistung verhängt wird.

Die obigen Informationen weisen darauf hin, dass „Alkohol am Steuer“ in Polen viele negative Konsequenzen mit sich bringen kann. Deswegen sollten Sie am besten nicht ins Auto steigen, wenn Sie sich Ihrer Nüchternheit nicht hundertprozentig sicher sind. Wichtig ist dabei, dass Sie bei jeder Polizeidienststelle die Möglichkeit haben, einen professionellen Alkoholtester zu benutzen.

Auf jeden Fall sollten Sie bei einer eventuellen Polizeikontrolle ruhig bleiben. Wenn die Polizei die Überschreitung der zulässigen Alkoholgrenze bei Ihnen feststellen würde, sollten Sie auf keinen Fall mit Polizisten diskutieren, auch wenn Sie ein bisschen polnisch sprechen. Sie haben immer das Recht, den Kontakt mit einem polnischen Anwalt aufzunehmen und die Teilnahme eines vereidigten Dolmetschers an allen Tätigkeiten zu verlangen. Meine Kanzlei bietet Mandanten eine qualifizierte rechtliche Betreuung in solchen Angelegenheiten.



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