Amazon-Abmahnung: Online-Kosmetik-Shop mahnt Informationspflichten: Impressum, OS-Link, u.v.m. ab
- 2 Minuten Lesezeit
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einer Betreiberin eines Online-Kosmetik-Shops wegen fehlender Pflichtangaben zur Prüfung vor.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.
Zum Hintergrund
DIe Abmahnerin betreibt einen Online-Kosmetik-Shop.
Von der Abmahnung betroffen ist ein Amazon-Händler von Kosmetika.
Gerügt wird der Verstoß gegen diverse Informationspflichten, wie u. a.
- fehlende Grundpreisangaben (PrAngV)
- fehlende Angaben über die Inhaltsstoffe bei Kosmetikartikeln
- fehlende Datenschutzerklärung
- fehlerhaftes Impressum
- fehlender Hyperlink zur OS-Plattform (ODR-Verordnung)
- fehlendes Muster-Widerrufsformular
Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung von Anwaltsgebühren i. H. v. 1.822,96 Euro, ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 50.000,- Euro.
Falls die Forderung nicht binnen Frist erfüllt wird, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
Unser Rat
Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie online gewerblich Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, welche für einen juristischen Laien nur schwer zu überblicken und zu erfüllen sind.
Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.
Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sorgen Sie für Waffengleichheit und lassen sich anwaltlich beraten!
Geben Sie keine vorschnellen Unterlassungserklärungen ab, da diese vorformulierten Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und so schnell existenzielle Folgen für Sie haben können.
Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob der geltend gemachte Verstoß überhaupt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden.
Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren dürften rechtlich zu überprüfen sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert angesetzt worden sein dürfte.
Hier kann bares Geld gespart werden!
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.
Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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