Anfechtung der Bundestagswahl: Frist endet bald

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Am 22.04.2025 endet die zweimonatige Frist für die Anfechtung der Bundestagswahl. Bis dahin muss ein Wahleinspruch, der erste Schritt der Anfechtung, beim Bundestag eingegangen sein. Eine spätere Einspruchsschrift wäre verfristet und könnte dementsprechend nicht mehr beachtet werden.


Wahlanfechtung ist bereits in Bearbeitung

Rechtsanwalt Thomas Hummel von der Kanzlei Abamatus erarbeitet mit seinen Mitarbeitern gerade im Namen von mehreren Mandanten einen Wahleinspruch.

Dieser wird unter anderem die Probleme rund um das Wahlrecht von Auslandsdeutschen umfassen. Hier wurde vielfach bemängelt, dass es zu Verzögerungen kam, die diesen Bürgern die Stimmabgabe faktisch unmöglich gemacht haben.

Gerne können Sie sich diesem Wahleinspruch noch anschließen, entweder rein ideell oder auch unter Beibringung eigener Argumente für die Anfechtung.


Wahlprüfungsbeschwerde wird folgen

Nachdem der Bundestag – wovon mit ziemlicher Sicherheit auszugehen ist – den Wahleinspruch zurückgewiesen hat, kann die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht beantragt werden.

Diesen zweiten Verfahrensschritt bezeichnet man dann als Wahlprüfungsbeschwerde. Insoweit sind die Chancen deutlich größer als bei der vorgeschalteten „Selbstüberprüfung“ seitens des Bundestags.


Rechtsanwalt Hummel übernimmt Ihre Wahlanfechtung

Rechtsanwalt Thomas Hummel ist auf Staats- und Verfassungsrecht spezialisiert und kann sich auch Ihren Fall gerne anschauen.

Die Kosten für die Beteiligung hieran liegen bei 1500 Euro plus Mwst. Dies umfasst dann aber beide Verfahrensschritte bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

So können Sie zuerst einmal kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen:

- Homepage:https://www.abamatus.de/

- E-Mail: post@abamatus.de (vor allem zum Senden von Unterlagen)

- direkt über die Kontaktfunktion auf dieser Seite



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