Anleger/Kommanditisten von Bluewater – Ansprüche gegen Treuhand GmbH Anlegern zugesprochen

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Worum geht es?

Im grauen Kapitalmarkt kommt es immer wieder dazu, dass Anleger in Kommanditbeteiligungen investieren. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Investment in geschlossene Fondsbeteiligungen und in offene Fondsbeteiligungen. In beiden Fallvarianten ist es in den letzten Jahren für Anleger zu hohen Verlusten gekommen, in dem Bereich der Schifffonds. Diese Verluste resultieren häufig auch aus zu hohen Weichkosten der nicht ausgebuchten Charter oder Währungsverlusten. Es besteht immer die Möglichkeit, dass die Anlage nicht anleger- und anlagegerecht für den Anleger ist und Pflichtverletzungen aufseiten des Anlageberaters (häufig eine Bank) oder des Anlagevermittlers vorliegen. Haftungsgegner ist dann der Anlageberater/Anlagevermittler. Diese Ansprüche berechtigen dann zum Schadensersatz; der Anleger ist so zu stellen wie er stehen würde, hätte er die Anlage nicht gezeichnet. Das bedeutet Rückzahlung der Einzahlungen abzüglich erhaltener Ausschüttungen, zzgl. Agio.

Ein Urteil des Landgericht Stade ermöglicht es den Anlegern einen weiteren Haftungsgegner, nämlich die Gründungskommanditistin in Anspruch zu nehmen. Das Landgericht Stade hat einem Anleger Ansprüche gegen die Bluewater Treuhand GmbH zugesprochen und diese verpflichtet, die Kommanditbeteiligung rückabzuwickeln, Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zuzüglich Agio. Erhaltene Ausschüttungen muss der Anleger in Abzug bringen. Die Bluewater Treuhand GmbH erhält im Gegenzug die Kommanditbeteiligung zurück.

Was ist zu beachten?

Zu beachten ist immer, dass Ansprüche verjähren können. Die absolute Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist bei Anlegern, die den Schifffonds im Jahr 2008 gezeichnet haben, nur noch bis zum 31.12.2018 möglich. Darüber hinaus besteht bei Vermittlung der Anlage oder Anlageberatung die Möglichkeit, dass die Vermittlung der Anlage nicht anlage- und anlegergerecht war und aus diesen Gründen ein Schadensersatzanspruch zu bejahen ist.

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Anwaltskanzlei BONTSCHEV

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