Anleitung: Abmahnung von Marions Kochbuch erhalten (2022)
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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Albrecht.Legal im Auftrag von Folkert Knieper vor. In dieser Abmahnung wird meinem Mandanten vorgeworfen, ein Bild der Webseite marions-kochbuch.de genutzt zu haben. Zudem wurde mein Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiterhin wird ein hoher Schadensersatz sowie der Ersatz von Rechtsanwaltskosten gefordert.
Die Kanzlei Albrecht.Legal vertritt seit Mai 2022 Herrn Folker Knieper, welcher der Urheber der Bilder ist. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Lebensmittelfotos (Food-Fotografie).
Schritt für Schritt Anleitung: Das müssen Sie jetzt tun
Wenn Sie die Abmahnung ignorieren und nichts tun, droht Ihnen eine einstweilige Verfügung, die mitunter sehr teuer werden kann.
Bilder unverzüglich löschen: Geben Sie die Unterlassungserklärung erst ab, nachdem Sie die Bilder vollständig gelöscht haben. Teilweise wird auch eine Löschung aus dem Google Cache gefordert, die technisch aufwändiger ist.
Prüfen Sie die Unterlassungserklärung vor der Abgabe. Mitunter sind Unterlassungserklärungen sehr weitreichend und sollten nicht einfach so unterschrieben werden. Vielmehr bietet es sich an, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen, die z.B. unter https://abmahnung-kochbuch.de/ abrufbar ist.
Die Höhe des geforderten Schadensersatzes könnte überhöht sein. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann auf Augenhöhe für Sie eine niedrigere Zahlung verhandeln.
Hintergrund der Abmahnung
Meinem Mandanten wurde von Herr Folkert Knieper durch die Rechtsanwaltskanzlei Albrecht.Legal aus Bremen vorgeworfen, ein Bild von der Plattform Marions Kochbuch veröffentlicht zu haben. Dadurch seien die Rechte des Urhebers und Fotografen verletzt worden.
Juristisch ausgedrückt wird meinem Mandanten vorgeworfen:
Rechtswidrige Vervielfältigung des Bildes zu gewerblichen Zwecken, § 16 UrhG;
Rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Fotos im Internet, § 19a UrhG;
Nutzung des Fotos ohne Urheber- und Rechtehinweise und damit die Verletzung des persönlichen Rechts des Urhebers, § 13 UrhG;
Straftatbestand des §§ 106, 108, 108a UrhG.
Hinweis: Herr Folkert Knieper ist seit mindestens 2010 im Abmahngeschäft tätig. Seit Mai 2022 liegen aktuelle Versionen der Abmahnschreiben vor, in denen Herr Knieper persönlich von der Kanzlei Albrecht.Legal vertreten wird.
Das fordert Folkert Knieper:
Von meinem Mandanten wird verlangt, die Nutzung des Fotos zu unterlassen. Das Foto soll gelöscht werden und es soll eine Unterlassungserklärung abgeben werden. Die Unterlassungserklärung beinhaltet dabei eine hohe Vertragsstrafe.
Sehr schwer wiegt die finanzielle Belastung durch den geforderten Schadensersatz. Denn die Rechtsanwälte der Kanzlei Albrecht.Legal fordern Schadensersatz von 1.892 EUR (bei der Höhe kommt es auf den Einzelfall an). Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt in Form einer sogenannten Lizenzanalogie anhand der MFM-Tabelle. Dann wird der Betrag verdoppelt, weil der Urheber nicht genannt wurde.
Für meinen Mandanten bedeutet die Forderung wirtschaftlich das Ende. Daher kämpfe ich entschlossen für eine Reduzierung der Forderung.
Was sind die nächsten Schritte?
Folkert Knieper mahnt seit Jahren Rechtsverletzungen ab und hat damit wohl mehr verdient als andere Fotografen mit ihren Fotos. Auch vor Gericht ist Herr Knieper in der Regel erfolgreich (vgl. Urteil des BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07). Die Abmahnung ist ernst zu nehmen.
Ein starker Rechtsanwalt kann den zu zahlenden Schadensersatz aber deutlich reduzieren.
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