Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution
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Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Häufig gibt es Streit um die Rückzahlung der Kaution für eine zurückgegebene Wohnung.
Die Übergabe fand statt, die Schlüssel wurden ausgehändigt, aber die Kaution wird nicht zurückgezahlt.
Mails bleiben unbeantwortet, obwohl bei der Übergabe gesagt wurde, dass das Geld kurzfristig überwiesen wird.
Die Frage ist: Ab wann kann die Rückzahlung der Kaution beansprucht werden?
Keine gesetzliche Regelung!
Nach Beendigung eines Mietvertrags gesteht die Rechtsprechung dem Vermieter eine Zeitspanne zu, um zu prüfen, ob noch offene Forderung bestehen.
Während dieser Prüfzeit kann der Vermieter die Kaution noch einbehalten.
Die Länge der Frist ist nicht gesetzlich geregelt und hängt immer von den Einzelfallumständen ab; es hat sich aber eine Regelfrist von 6 Monaten etabliert – gerechnet ab der Rückgabe der Mietsache.
Üblich sind 6 Monate!
Diese Frist würde also zum Beispiel bei einer Rückgabe im Juni erst Ende Dezember auslaufen. Bis dahin kann die Kaution bedauerlicherweise noch nicht beansprucht werden.
Etwas anderes könnte nur gelten, wenn Sie mit dem Vermieter eine Vereinbarung zur früheren Rückgabe der Kaution getroffen hätten, oder wenn der Vermieter freiwillig frühzeitig eine Kautionsabrechnung erteilt.
Unser Hinweis ist, diese Dinge möglichst vor Ende des Mietvertrages und spätestens bei Rückgabe zu regeln. In Zweifelsfällen kann man sich zum Beispiel auf Teilzahlungen einigen, damit mögliche Nachforderungen abzudecken. Dabei unterstützen wir Sie gerne!
Sprechen Sie uns im Zweifel oder bei Fragen besser frühzeitig als zu spät an!
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