Ansprüche gegen Volkswagen Konzern wegen EA 288

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Der Volkswagenkonzern (betroffen sind auch Audi, Seat und Skoda) hat einen weiteren Betroffenen Motor verbaut. Das Nachfolgemodell des E8 189 (der EEA 288) scheint ebenfalls mit einer Manipulationssoftware ausgerüstet zu sein.

Es scheint so, dass sich Volkswagen auf eine neue Klagewelle einstellen muss. Es gibt bereits erste Gerichtsentscheidungen, die auch den EA 288 als manipulierten Motor werten (vergleiche beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Regensburg vom 6. Februar 2020, Az. 73 0 1181/19).

Das Urteil des Bundesgerichtshofs, welches am 25. Mai 2020 zum Abgaskanal für den EEA 189 verkündet wird, wird auch auf diesen Motortyp grundsätzlich übertragbar sein.

Im Moment fordert die Volkswagen AG zahlreiche Kunden auf, die Fahrzeuge mit dem EA 288 nachrüsten zu lassen. So begann auch der Dieselskandal um den Vorgängermotortyp EA 189.

Sofern sich tatsächlich herausstellt, dass auch der Nachfolger Motor EA 288 manipuliert wurde, wird das Urteil des Bundesgerichtshofs, was nach einhelliger Pressemeinung zulasten von Volkswagen ausgehen wird, direkt übertragbar sein.

Nicht bekannt ist derzeit, wie viele Betroffene sich bei der Musterfeststellungsklage angemeldet haben, bei denen der EA 288 verbaut wurde. Welcher Motor sich tatsächlich im Fahrzeug befindet ist dem Fahrzeugschein nicht zu entnehmen.

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