Antipolizeitaste und: Muss ich als Beschuldigter mein Passwort an die Polizei herausgeben?

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Im neuen Betriebssystem von Apple gibt es eine sog. Antipolizeitaste. Die Betätigung dieser Taste sperrt die Entsperrungsmöglichkeit per Fingerabdruck und funktioniert nur bei Eingabe des Entsperrcodes. Dies sichert die vertrauliche Kommunikation, ohne befürchten zu müssen, dass die Ermittlungsbehörden Einblick in die mobilen Daten erhalten. Die Taste bewirkt, dass der Zugriff auf die privaten Daten für Dritte wesentlich erschwert wird. Genau genommen funktioniert es so: Mit iOS 11 in schneller Abfolge fünf Mal die Einschalttaste betätigen. Schon ist die Entsperrung des Handys anhand biometrischer Daten gesperrt.

Auch in der Praxis ist diese Möglichkeit ein enormer Vorteil für die Datensicherung. Denn bislang war es der Polizei möglich, anhand von Fingerabdrücken das iPhone zu entsperren. Jetzt ist bei Betätigung der sog. Antipolizeitaste zwingend erforderlich, dass der Code eingegeben wird. Bei der zukünftigen Entsperrung durch Gesichtserkennung wird es für die Ermittlungsbeamten noch einfacher sein, Handys zu entsperren.

Was nun aber, wenn die Polizei das Handy findet und den Beschuldigten dazu auffordert, sein Passwort herauszugeben? Muss er dem Ersuchen nachkommen? Handelt es widerrechtlich und erfüllt er sogar einen Straftatbestand, wie z. B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn er die Herausgabe der PIN verweigert? Die Antwort lautet: nein. Niemand ist dazu verpflichtet, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Fordert der Polizeibeamte Sie dazu auf, Ihren Code bekanntzugeben, so müssen Sie der Anordnung nicht Folge leisten. Sollte die Polizei sie dazu zwingen, so unterliegen die Ergebnisse auf dieser Zwangsmaßnahme einem Beweisverwertungsverbot. Dies gilt nicht, wenn der Beschuldigte das Passwort freiwillig herausgibt.

Mein Rechtstipp für Sie: Sichern Sie ihre privaten Daten immer für Dritte unzugänglich durch die Einstellung eines Zahlencodes. Sollten Sie einmal wider Erwarten dazu aufgefordert werden, ihren Code mitzuteilen, so merken Sie sich, dass sie hierzu nicht verpflichtet sind und nicht gezwungen werden können.

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