Anwalt gegen Schufa einschalten, Eintrag löschen, Eintrag widerrufen, Rechtsschutzversicherung zahlt

  • 4 Minuten Lesezeit

Schufa und Bankkredit

Wer einen Bankkredit benötigt, geht zur Bank. Die Bank wiederum gewährt einen Kredit nur dann, wenn es keine negativen Schufa- Eintragungen gibt. Meiner Erfahrung nach (aus ca. 2500 Schufa-Mandaten) sind viele Negativ-Eintragungen jedoch objektiv falsch oder die (gesetzlichen) Eintragungsvoraussetzungen haben gar nicht vorgelegen.

Ob dies der Fall ist, kann wohl nur ein spezialisierter Anwalt beurteilen, der die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung kennt. Aber auch der Umgang mit der Schufa will gelernt sein.

Es ist absolut davon abzuraten, gleich bei mehreren Banken Kreditanfragen zu stellen, etwa um Kreditkonditionen zu vergleichen. Zunächst ist unbedingt zu empfehlen, eine Schufa-Auskunft einzuholen; die Schufa (wie auch andere Auskunfteien) ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich eine vollständige Auskunft zu erteilen.

Noch besser ist es, wenn man sich bei der Schufa (im Internet) anmeldet. Gegen eine geringe Monatsgebühr erhält man dann automatisch eine Nachricht, wenn ein neuer Eintrag (positiv oder negativ) erfolgt ist oder sich am Score-Wert etwas verändert hat. Wenn man sicher ist, dass es keine negativen Schufa-Einträge gibt, kann man bei der Bank eine Kreditanfrage stellen.

Man sollte aber darauf achten, dass man dann immer nur eine sog. Konditionenanfrage macht, ohne zugleich der Bank die Erlaubnis zu erteilen, eine Schufa-Anfrage zu machen. Wer nämlich innerhalb kurzer Zeit bei verschiedenen Banken Kreditanfragen macht und der Bank erlaubt, bei der Schufa anzufragen, ist nach Meinung der Schufa weniger kreditwürdig und der Score-Wert verschlechtert sich, da die Schufa ja auch zugleich „feststellt“, dass der Kunde – wegen den viele Anfragen in einem kurzen Zeitraum – wohl dringend Geld benötigt, aber letztendlich dann doch kein Kreditvertrag zustande kam und das kann dann – nach der Logik der Schufa – wohl nur daran liegen, dass der Kunde wohl nicht kreditwürdig war.

Schufa und Score-Wert

Der Score-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit wieder (in Prozenten ausgedrückt), ob der Kunde – nach Meinung der Schufa – einen Kredit bedient oder nicht und wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit ist.

Es gibt dann sogar Score-Werte für einzelne Branchen, z. B. für Telekommunikationsunternehmen oder Versandhäuser. Wie die Schufa auf den Score-Wert kommt, ist ihr „Betriebsgeheimnis“; auch noch vom Bundesgerichtshof abgesegnet; dies wird sich aber bald durch eine Gesetzesnovellierung ändern.

Schufa und Löschung

Die Schufa ist (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen) verpflichtet, Negativdaten zu löschen und auch den Score-Wert zu berichtigen. An die (umgehende) Berichtigung des Score-Wertes sollte man auch immer denken, da zwar oft der Eintrag gelöscht wird, aber der Score-Wert weiterhin schlecht bleibt. Wer unter 90 % hat, bekommt kaum einen Handyvertrag und wer weniger als 95 % hat, bekommt nur schlechte Zinskonditionen bei der Bank.

Anwalt und Schufa

Dies alles zeigt auf, dass es von existenzieller Bedeutung ist, bei der Schufa keine Negativeinträge zu haben.

Ein spezialisierter Anwalt wird Ihnen da oft weiterhelfen können; dieser kann mit der Schufa „auf Augenhöhe“ verhandeln. Parallel dazu ist oft (eigentlich immer) zu prüfen, ob der Einmelder (= derjenige, der den Eintrag veranlasst hat) dazu überhaupt berechtigt war und sollte von dem Einmelder ein sog. Widerruf verlangt werden.

Schufa und Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie (zum Zeitpunkt des Negativeintrages) eine Rechtsschutzversicherung hatten, wird diese (im Regelfall) die Kosten des Rechtsanwalts übernehmen.

Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung mache ich gern für Sie, schicken Sie uns dafür eine Kopie der Police. 

Bitte nicht selbst bei der Rechtsschutzversicherung anfragen, da eine genaue Begründung abgegeben werden muss, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden sollen und warum die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und Sie dies nicht können.

Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung, ob Schufa Eintrag gelöscht werden kann!

Mich können Sie gerne unverbindlich kontaktieren (der telefonische Erstkontakt bzw. die Ersteinschätzung ist kostenlos!).

Sinnvoll ist dabei, wenn Sie mir (zuvor) einen aktuellen Schufa-Auszug übermitteln können.

Wenn Sie eine rechtsverbindliche Erstberatung wünschen, ist es erforderlich, dass Sie ein von uns erstelltes Formular ausfüllen, uns ihre Schufa-Auskunft zukommen lassen und uns das Erstberatungshonorar von  249,90 überweisen.

Negative Einträge sollte man deshalb von einem versierten Anwalt prüfen und ggf. löschen lassen!

Sofortkontakt De Backer Rechtsanwälte telefonisch oder auf www.anwalt-gegen-schufa.de möglich.

Rufen Sie uns wochentags unter der angegebenen Telefonnummer an; außerhalb der Bürozeiten können Sie uns auch eine kurze E-Mail schreiben (bitte auch Telefonnummer angeben!), wir nehmen im Regelfall innerhalb von 24–48 Stunden Kontakt mit Ihnen auf!

Das Ersttelefonat bzw. die Ersteinschätzung (Prüfung, ob überhaupt Chancen bestehen, gegen den Eintrag vorzugehen) ist für Sie kostenlos. Eine rechtsverbindliche Erstberatung kostet € 249,90; dazu müssen Sie uns zuvor diesen Betrag überweisen, uns ihre Schufa-Auskunft zukommen lassen und einen Fragebogen (bitte anfordern) ausfüllen.

Was haben Sie zu verlieren?

Ihr Rechtsanwalt Patrick de Backer, Frankfurt am Main

Fachanwalt, Spezialist für Schufa-Angelegenheiten

Deutschlandweite Beratung


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Patrick P. de Backer

Beiträge zum Thema