April 2025: Abmahnung Harley-Davidson Motor Company über Kanzlei Epic Legal wegen Markenverletzung erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn auch Sie in 2025 eine Abmahnung der Harley Davidson Motor Company wegen angeblicher Markenverletzung erhalten haben, finden Sie hier eine erste rechtliche Orientierung:


Die Kanzlei Epic Legal geht aktuell im Auftrage der Harley-Davidson Motor Company gegen Markenrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung der weltweit bekannten Marken „Harley“ sowie „Harley-Davidson“ vor. Diese beiden Marken sind eingetragen und markenrechtlich geschützt.


1. Worum geht es in der Abmahnung von der Harley-Davidson Motor Company ?


Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Marken „Harley“ und „Harley Davidson “ unberechtigterweise verwendet zu haben. Besonders betroffen sind Anbieter von Fan-Merchandise Artikeln und der Fahrzeugteilverkauf, welche die Begriffe und LogosHarley“ und „Harley-Davidson“ verwenden.


2. Was verlangt Epic Legal für die Harley-Davidson Motor Company von dem Abgemahnten?


Die Kanzlei Epic Legal fordert im Namen der Harley-Davidson Motor Company unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:

  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Vernichtungsanspruch

Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Die anwaltlichen Vertreter legen für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von 500.000,00 € zugrunde. Die daraus resultierenden Anwaltskosten belaufen sich somit auf über 5.000.- € (zzgl. 19% MwSt.)


3. Markennennung zulässig im Ersatzteilmarkt?


Bei der Abmahnung gegen Ersatzteilhändler gilt es zu prüfen, ob nicht ggf. die Markenschranke aus Art. 14 Abs. 1 Nr. c UMV greift. Diese Vorschrift soll den Einzelmarkt durch Dritte schützen, da Markeninhaber den Wettbewerb auf dem Sekundärmarkt durch ihre eingetragene Marke nicht einschränken dürfen. Die anderen Verkäufer bzw. Hersteller müssen verdeutlichen, für welche Produkte und Modelle die Ersatzteile passend sind. Inwieweit oder ob im vorliegenden Fall der Art. 14 UMV überhaupt greift, prüfen wir gerne für Sie.


4. Was tun im Falle einer Harley-Davidson-Abmahnung?


Sollten Sie von einer Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company wegen angeblicher Markenrechtsverletzung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Die Gegenseite verlangt zwar Auskunft, hier ist aber Vorsicht geboten, da die Auskunft dazu Dienst zusätzlich zu den hohen Anwaltskosten Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen. Da es hier zu sehr hohen Zahlungen kommen kann ist äußerste Vorsicht geboten und Sie sollten sich insoweit anwaltlich unterstützen können.

Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zu Epic Legal oder Harley-Davidson direkt auf und unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht.

Zahlen Sie den Abmahnern nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderte Summe!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


5. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und erhalten Sie eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung.

Alternativ können Sie uns auch für ein kostenloses Erstgespräch unter der Nummer 0471/483 99 88 0 anrufen oder das Abmahnschreiben per E-Mail an info@drnewerla.de senden.

Wir vertreten Sie bundesweit und bieten faire Pauschalpreise an!

Mit mehr als 16 Jahren Erfahrung in der Verteidigung gegen Markenrechtsabmahnungen wissen wir genau, wie zu handeln ist.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema