April 2025: Abmahnung VON HAVE FEY für Leo-E-Commerce Ltd. (Dreimaster / Schmuddelwedda) erhalten? Wir helfen !
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Auch im April 2025 erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die über die VON HAVE FEY Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung in Bezug auf Fotos von Jacken der Marken Schmuddelwedda oder Dreimaster erhalten haben. Mit diesem Beitrag möchten wir Betroffenen eine erste rechtliche Einschätzung bieten.
Das Wichtigste vorab: Die Abmahnungen der VON HAVE FEY-Rechtsanwälte für die Leo-E-Commerce sind kein Betrug und auch auch kein Fake! Bitte nehmen Sie das Abmahnschreiben daher unbedingt ernst.
Erst heute (Stand 12.04.2025) wurde uns ein derartiges Abmahnschreiben zur Prüfung vorgelegt. In dem beiden Schreiben ( dieses datiert auf den 14. April 2025 mit einer Fristsetzung bis zum 25.04.2025) geht es um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung Fotos von Jacken der Marke "Schmuddelwedda" bzw. "Dreimaster", die auf der Verkaufsplattform Kleinanzeigen.de angeboten wurden.
Bereits in der Vergangenheit haben wir des Öfteren hier auf Anwalt.de über Abmahnungen der von Have Fey-Rechtsanwälte für die Leo-E-Commerce Ltd. berichtet:
1. Worum geht es in der von HAVE FEY-Abmahnung?
Es handelt sich um angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotos von Bekleidungsstücken (Jacken) der Marke "Dreimaster" bzw. "Schmuddelwedda", deren Rechte die Leo E-Commerce Ltd. innehaben soll. In allen uns vorgelegten Fällen betrifft dies Bilder von Jacken oder Bekleidung der Marken Schmuddelwedda bzw. Dreimaster.
In den aktuellen Abmahnschreiben der von HAVE FEY Rechtsanwälte wird auf der ersten Seite dargelegt, dass die Leo E-Commerce Ltd. gegen Ende 2023 die Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Fotos (also den Bildern, um die es in der Abmahnung geht) durch einen Lizenzkaufvertrag von der Motion E-Commerce GmbH erworben habe.
Sollten Sie ein Abmahnschreiben oder sogar eine Klage der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. im Zusammenhang mit dem Verkauf von Jacken der Marken Schmuddelwedda oder Dreimaster auf Kleinanzeigen.de erhalten haben, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
2. Unsere Erste-Hilfe-Empfehlung bei Erhalt einer von HAVE FEY-Abmahnung:
Bitte leisten Sie nicht voreilig Zahlungen oder unterzeichnen Sie keine Dokumente unüberlegt. Besonders raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Unserer Auffassung nach ist diese zu weit gefasst, da sie Inhalte enthält, die nicht in einer Unterlassungserklärung stehen sollten. Beispielsweise ist es nicht notwendig, sich - wie von HAVE FEY gefordert - zur Übernahme von Rechtsanwaltskosten oder gar zur Anerkennung von zukünftigem Schadensersatz zu verpflichten.
Falls die Abmahnung berechtigt sein sollte, kann es ratsam sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte jedoch auf das Nötigste beschränkt sein, nach dem Prinzip: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Insbesondere sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor das betreffende Bild aus der Anzeige entfernt wurde.
Kontaktieren Sie unter keinen Umständen die Kanzlei HAVE FEY, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben. Es ist wichtig, zuerst sorgfältig zu prüfen, ob in Ihrem Fall wirklich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob die Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte gerechtfertigt ist.
3. Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung für die Leo E-Commerce Ltd. erhalten? Wir helfen!
Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. wegen der angeblich unberechtigten Nutzung eines oder mehrerer Fotos im Zusammenhang mit Jacken der Marken Schmuddelwedda oder Dreimaster erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wir haben bereits zahlreiche Betroffene erfolgreich unterstützt und dabei geholfen, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Durch unsere Erfahrung mit vielen dieser Fälle kennen wir das Vorgehen der von HAVE FEY Rechtsanwälte genau und können es entsprechend einschätzen.
Unsere Verteidigung gegen die Abmahnungen der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. bieten wir bundesweit zu einem günstign Festpreis an.
4. Nutzen Sie die kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder das kostenlose Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla
Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose und schriftliche Ersteinschätzung.
Rufen Sie uns unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0), damit wir gemeinsam Ihre Erfolgsaussichten besprechen können.
Es wäre hilfreich, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte per Fax (0471/4839988-9) oder per E-Mail (info@drnewerla.de) zukommen lassen.
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