Arbeitsrecht: Oberster Gerichtshof in Wien: Arbeitgeber kann nicht via „WhatsApp“ kündigen

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Mal ein Fall von unseren Nachbarn:

Der OHG Wien hat entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht via Übermittlung eines Fotos des Kündigungsschreibens über „WhatsApp“ erfolgen kann. Eine solche Kündigung sei unwirksam, weil sie die erforderliche Schriftform nicht einhalte, so der Oberste Gerichtshof in Wien.

Streit um Kündigungsfrist

Über den Fall berichtete das österreichische „Wirtschaftsblatt“ auf seinen Online-Seiten. Ein derartiger Fall ist auch bei uns denkbar:

Zu Grunde lag nach Angaben der Zeitung der Fall einer Zahnarztfachangestellten, die am 31.10.2014 eine „WhatsApp“-Nachricht ihrer Arbeitgeberin, einer österreichischen Zahnärztin, erhielt. Die Nachricht enthielt das Foto eines Schreibens, mit dem die Zahnärztin ihrer Mitarbeiterin kündigte. Das Schreiben selbst ging der Zahnarztgehilfin erst am 04.11.2014 zu. Vor Gericht ging es um die Frage der Kündigungsfrist. Die Zahnarztgehilfin berief sich auf die Unwirksamkeit der „WhatsApp“-Kündigung und begehrte eine Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis erst zum 31.01.2015 beendet wurde, durch Zugang der schriftlichen Kündigung in Papierform.

Oberster Gerichtshof in Wien sieht Verstoß gegen Schriftformerfordernis

Die Klägerin hatte letztendlich Erfolg. Der Oberste Gerichtshof in Wien hob nach Angaben des „Wirtschaftsblattes“ die Beweisfunktion der Schriftform einer Kündigung hervor. Er stellte darauf ab, dass es nicht ohne Weiteres möglich sei, eine „WhatsApp“-Nachricht auszudrucken. Eine Kündigung, die nur auf dem Display eines Smartphones erscheine, stelle aber nicht sicher, dass der Empfänger den Inhalt der Erklärung und den Absender derselben ausreichend zuverlässig feststellen kann.

Auch bei uns in Deutschland gilt das Schriftformerfordernis bei Kündigungen.

Lassen Sie deshalb jede Kündigung überprüfen, ob ein kurioser Fall vorliegt wie hier oder aber, ob der „Falsche“ unterschrieben hat. Das taucht nämlich in unserer Praxis immer wieder auf!

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