Arbeitsvertragsschluss durch tatsächliches Handeln
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Arbeit ohne schriftlichen Vertrag
Es kommt in meiner Praxis immer öfter vor:
Arbeitnehmer erscheinen ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag und haben ihre Arbeit vergütet bekommen. Nun treten Probleme auf. Plötzlich kommt das Geld entweder gar nicht, unpünktlich oder nur zum Teil. Dann ist guter Rat teuer. Denn es gibt ja keinen Nachweis über die Tätigkeit. Schriftlich liegt ja nichts vor. Oder die Firma steht vor dem Aus.
Der Fall aus der Praxis
Ein Landesarbeitsgericht (LAG) musste in einem solchen Fall entscheiden, ob ein Arbeitsvertrag durch tatsächliches Handeln zustande gekommen ist, in dem ein Arbeitnehmer zunächst bei einem Konzernunternehmen arbeitete, bei dem die Schließung des Standorts absehbar war.
Das Unternehmen suchte für den Arbeitnehmer eine wohnortnahe Beschäftigung in einem anderen Konzernunternehmen.
Der zukünftige Vorgesetzte erklärte ihm gegenüber, dass er am 1.6.2016 bei dem neuen Konzern anfängt.
Zum Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags kam es nicht.
Plötzlich kein Arbeitsverhältnis?
Die Arbeit wurde am 1.6.2016 aufgenommen und vergütet. Im September 2016 wurde mehreren Arbeitnehmern mitgeteilt, dass ein Fehler vorliegt. Der alte Arbeitgeber habe den Arbeitnehmer und weitere Mitarbeiter an den Konzern im Wege der Arbeitnehmerüberlassung verliehen; ein Arbeitsverhältnis zum neuen Konzern bestehe nicht.
Die Entscheidung des Gerichts
Grundsätzlich gilt:
Ein Arbeitsvertrag kann zustande kommen, indem der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich aufnimmt und der Arbeitgeber die Arbeit annimmt.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber erklären dadurch konkludent Angebot und Annahme des Arbeitsvertrags. Ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss eines Arbeitsvertrags führt in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des durch tatsächliches Handeln zustande gekommenen Arbeitsvertrags.
Das sahen auch die Richter des LAG so.
Mit dem neuen Arbeitgeber sei ein Vertragsabschluss durch tatsächliches Handeln geschlossen worden.
Meine Ansicht:
Richtig so! Die Rechte der Arbeitnehmer werden dadurch gesichert und gestärkt. Deshalb sollten Sie sich beraten lassen, wenn Sie ähnliche Probleme haben!
Björn Blume
Rechtsanwalt in Lübben (Spreewald)
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