Arzt und Patient auf Augenhöhe

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Seit dem 01.01.2013 ist es in Kraft - das neue Patientenrechtegesetz

Der Gesetzgeber hat vieles, was zuvor durch Gerichte in Urteilen entwickelt wurde, nun in Normen festgelegt. Durch das Gesetz sollen Patienten/innen und Behandler, insbesondere Ärzte, auf Augenhöhe gebracht werden.

Patienten sollen im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung geschützt und auch stärker unterstützt werden.

Völlig neu ist beispielsweise § 630 c BGB. Durch diese Vorschrift werden sowohl Behandler als auch Patient verpflichtet, zur Durchführung der notwendigen Behandlung zusammenzuwirken. Eine mangelnde Mitwirkung des Patienten im Verlauf der Behandlung oder bei einer erforderlichen Nachbehandlung kann nachteilig sein.

Auf der anderen Seite wird die Verpflichtung des Arztes festgeschrieben, den Patienten zu Beginn der Behandlung und während deren Verlauf umfangreich zu informieren. Art und Umfang der Aufklärungspflicht im Rahmen einer geplanten Behandlung insbesondere auch über zu erwartende Folgen, Risiken oder auch Behandlungsalternativen stehen jetzt im Gesetz.

Die Aufklärung kann grundsätzlich mündlich erfolgen. Schriftliche Formulare dienen der Ergänzung. Es ist auch nicht möglich, die Aufklärung auf Klinikpersonal oder Arzthelfer/innen zu übertragen.

Erfolgt die Behandlung durch einen Arzt, so muss auch ein Arzt hierüber aufklären.

Um einen offeneren Umgang bei eventuellen Behandlungsfehlern zu erreichen, sind im Gesetz Regelungen eingeführt, die den Arzt vor Einschränkungen seines Versicherungsschutzes zu schützen, wenn er gegenüber seinem Patient einräumt, dass ein Behandlungsfehler vorliegen könnte.

Insgesamt führen die neuen gesetzlichen Regelungen zu mehr Verpflichtungen der behandelnden Ärzte und Ärztinnen.

Das war erforderlich, um den Patienten alle, mit der Behandlung und/oder einem eventuellen Eingriff verbundenen Umstände deutlich vor Augen zu führen. Nur voll informiert kann er/sie sich bewusst für oder gegen eine geplante Behandlung entscheiden.

Sollten Sie also die Befürchtung haben, dass bei Ihnen als Patient/in oder Ihnen als Arzt/Ärztin im Rahmen einer medizinischen Behandlung Fehler unterlaufen sind, so prüfen wir gerne den Fall und unterstützen Sie bei den notwendigen rechtlichen Maßnahmen.


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