Arzthaftung und Behandlungsfehler

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Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann ein Jurist regelmäßig nicht beantworten. Diese Frage muss vielmehr durch ein Gutachten eines Facharztes geklärt werden. Der Gutachter muss dem Fachgebiet angehören, in dem der Behandlungsfehler geschehen sein soll.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein solches Gutachten einzuholen. Dazu gehören u. a.:

1.      Ein Gutachten der sog. Schlichtungsstelle.

2.      Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einer Krankenkasse.

3.      Privatgutachten.

Die beiden erstgenannten sind für den Patienten kostenlos.

Für Arzthaftungsfälle in Thüringen ist die Norddeutsche Schlichtungsstelle in Hannover zuständig. Die Schlichtungsstelle wird von den beteiligten Ärztekammern finanziert. Gutachten werden von den Haftpflichtversicherern der Ärzte bezahlt. Schon deshalb erscheint es zweifelhaft, dass die Gutachten zugunsten der Patienten ausfallen. Tatsächlich sagt auch die Norddeutsche Schlichtungsstelle, dass die geltend gemachten Haftungsansprüche in 72,9 % der Fälle unbegründet waren und spricht weiter von einer Prozessvermeidungsquote von 90,9 %.

Verfahren vor der Norddeutschen Schlichtungsstelle dauern nach deren Angaben im Schnitt 14 Monaten. http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/.


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