Arzthaftungsrecht - Haftpflichtversicherung des Arztes verweigert Zahlung!

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Az 191/08/ZR 10

Chronologie:

Bei der Mandantin wurde eine Blutvergiftung nicht rechtzeitig erkannt. Um ihr Leben zu retten, musste das linke Bein amputiert werden. Seitdem ist sie schwerstbehindert und kann nicht mehr als selbstständige Steuerberaterin arbeiten. Sie leidet unter Phantomschmerzen und den Nebenwirkungen der starken Medikamente.

Außergerichtliche Einigung:

Verschiedene Gutachten bescheinigten einen groben Behandlungsfehler des diensthabenden Arztes. Dennoch zahlte dessen Haftpflichtversicherung (HDI Gerling) keine Entschädigung. Ein Prozess würde Jahre dauern, deshalb wurde ein Vergleich i.H.v. 500.000 € mit der Versicherung angestrebt. Kurz vor dem Einigungstermin verlangte die Versicherung jedoch ein neues Gutachten und stellte immer wieder neue Anfragen mit dem Ziel, dass die Mandantin sich aus Angst vor weiterem zeit- und kraftraubenden Schriftverkehr wohl irgendwann mit weniger zufrieden geben werde, als ihr zustünde. Erst nach einem Fernsehbericht über diesen Fall war die Versicherung schließlich bereit zu einem Vergleichstermin. Sie bot fast 5 Jahre nach dem Behandlungsfehler 300.000 € Gesamtabfindung an und lag damit deutlich unter dem Betrag, der ursprünglich gefordert war.

Anmerkungen:

In Arzthaftungsfällen werden 92% der berechtigten Schmerzensgeldforderungen außergerichtlich befriedigt. Ein gerichtliches Verfahren wird in der Regel nur aufgenommen, wenn die Angelegenheit streitig oder die Forderung überzogen ist. Hierzu und zu den in Deutschland vergleichsweise geringen Schmerzensgeldern siehe auch Ziegler/Ehl, „Bein ab – arm dran“, JR 2009, S. 1-6.

Rechtsanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler

Fachanwalt für Medizinrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Arzthaftungsrecht

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