Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg für Kläger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 8 U 224/12)

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Quadrizepsparese sowie Wurzelläsion L4/L5 nach Spinalkanalstenose, OLG Frankfurt/M., Az.: 8 U 224/12

Chronologie

Der Kläger litt seit Jahren unter Rückenschmerzen. Bei ihm wurde eine Spinalkanalstenose diagnostiziert, die in der Klinik der Beklagten operativ behandelt wurde. Postoperativ kam es zu einer beidseitigen Quadrizepsparese.

Verfahren

Der Kläger hat zunächst das Landgericht Wiesbaden mit dem Vorfall involviert (Az. 2 O 233/09), das die Klage als unbegründet abwies. Die Prozessvertreter des Klägers rieten ihm sodann an, gegen die Entscheidung in Berufung zu ziehen. Vor dem OLG Frankfurt/M. kam es zu einer weiteren Beweisaufnahme, die zum Ergebnis hatte, dass die Risikoaufklärung nicht hinreichend war. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 35.000,- Euro an.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

In Arzthaftungsprozessen macht es im Fall der Klageabweisung in der ersten Instanz für den geschädigten Patienten oftmals Sinn, in Berufung zu gehen. Die Arzthaftungssenate führen in vielen Fällen sodann eine weitere Beweisaufnahme durch, die für den Kläger positiv ausgehen kann, so wie hier, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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