Asbesthaltige Eternitplatten als Mangel beim Hauskauf

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Nicht nur bei beweglichen Kaufsachen wie beispielsweise einem Kfz können Mängel auftreten, sondern natürlich auch bei Immobilien. Denn auch Häuser können Mängel aufweisen, die Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer auslösen. Dies ist bei einem Hauskauf aufgrund der meist hohen finanziellen Belastung für den Käufer besonders ärgerlich.

Wurden beispielsweise in Haus oder Garten asbesthaltige Eternitplatten verbaut, liegt in der Regel ein Mangel i. S. v. § 434 BGB vor.

Wie der BGH mit Urteil vom 27.03.2009 (Az. V ZR 30/08) festgestellt hat, können Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses früher gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, einen offenbarungspflichtigen Mangel begründen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass Stoffe mit einem erheblichen gesundheitsgefährdenden Potenzial im Rahmen der üblichen Nutzung des Kaufobjekts austreten. Dabei liegt eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit eines Wohngebäudes auch dann vor, wenn übliche Umgestaltungs-, Renovierungs-, oder Umbaumaßnahmen nicht ohne gravierende Gesundheitsgefahren vorgenommen werden können. Dies gilt jedenfalls für solche Arbeiten, die üblicherweise von Laien und nicht nur von mit dem Umgang gefährlicher Baustoffe vertrauten Betrieben des Fachhandwerks vorgenommen werden.

Auch ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift dann nach § 444 BGB nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

In diesem Fall stehen dem Käufer die Gewährleistungsrechte aus §§ 437 ff. BGB zu. Außerdem kann der Kaufvertrag bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels auch nach § 123 BGB angefochten werden, was dazu führt, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen ist.

Dass Mängelgewährleistungsrechte ausgeübt werden, bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihr neues Heim nicht trotzdem behalten können. Oftmals kommt beispielsweise auch eine Minderung des Kaufpreises in Betracht.

Insbesondere bei Mängeln, die Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie beeinträchtigen können, sollten Sie deshalb unverzüglich handeln.

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Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann aus Kiel hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer zu prüfen und durchzusetzen.


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