Atlas-Fonds Nr. 10 – Darlehen mit der Sparkasse Karlsruhe unwirksam?

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Viele Gesellschafter des Atlas-Fonds Nr. 10 stehen schon länger vor einem Problem: Wie sollen sie die Rückzahlung der Darlehensvaluta stemmen, die bald – viele Verträge stammen aus dem Jahre 1997 – fällig wird? Oft wurde zwar eine (Lebens-) Versicherung zur Sicherheit abgetreten. Diese reicht aber häufig nicht aus, um die offene Darlehensrestvaluta zu stemmen.

Dabei ist vielen Anlegern nicht bewusst, dass ihre Verträge damals womöglich gar nicht wirksam zustande gekommen sind oder noch widerrufen werden können. Ein Nichtzustandekommen oder eine Widerruflichkeit des Vertrages hätte zur Folge, dass die Darlehensvaluta nicht mehr an die Sparkasse zurückgezahlt werden muss. Vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 10 O 184/14) konnten wir für Anleger des Atlas-Fonds Nr. 10 in dieser Hinsicht einen großen Erfolg feiern.

Die Sparkasse Karlsruhe hatte unsere Mandanten nach Kündigung des Darlehensvertrages auf Rückzahlung der Darlehensvaluta in Höhe von EUR 59.919,67 verklagt. Nach den Hinweisen des Gerichts wurde die Gefahr für die Sparkasse, einen Vertragsschluss nicht nachweisen zu können, dann so groß, dass ein Vergleich erzielt werden konnte. Danach musste unsere Mandantschaft den von der Sparkasse eingeklagten Betrag in Höhe von EUR 59.919,67 nicht zurückzahlen, sondern nur ihre 10 Anteile an dem Atlas-Fonds Nr. 10 auf die Sparkasse übertragen. Zudem erhielt die Mandantschaft ihre zur Sicherheit abgetretene Lebensversicherung zurück. Auf diese Weise wurde die Mandantschaft auch die ungeliebte Fondsbeteiligung los.

Eine Option könnte es daher sein, sich von der Sparkasse auf Rückzahlung verklagen zu lassen (ggf. nach Einstellung der Zins-/Tilgungsleistungen), weil die Sparkasse vor Gericht erst einmal einen wirksamen Vertragsabschluss nachweisen muss. Dies wird aus unserer Sicht für die Sparkasse in vielen Fällen nicht einfach sein.

Betroffenen Anlegern empfehlen wir, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Wir von mzs Rechtsanwälte stehen Ihnen in Person von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Pascal John, einem ausgewiesenen Kenner der Materie, gerne für eine kostenlose Erstberatung zu Verfügung.


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