Auch eine Abmahnung CAS-Discount GmbH über die Kanzlei Klier & Ott erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der CAS-Discount GmbH über die Kanzlei Klier & Ott vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin auf dem Online-Marktplatz Amazon Elektro-, Elektronik- und Zubehörartikel verschiedenster Art anbiete. Unter Verweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten wird gerügt, dass der Abgemahnte gegen besondere Vorschriften für Fernabsatzverträge verstoße. Konkret geht es um den Hinweis auf eine Garantie. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass der pauschale Hinweis auf Garantien unzulässig sei. Der Abgemahnte habe die Bedingungen und den Inhalt der Garantie klar und verständlich zur Verfügung zu stellen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunftserteilung und zum Schadenersatz vor. 

Des Weiteren soll der Abgemahnte Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro erstatten (1.171,67 Euro). 

Meine Einschätzung: 

Die Werbung mit Garantien ohne ergänzende Informationen ist ein häufiges Abmahnthema. In der Tat ist die Werbung mit Garantien ohne ergänzende Informationen unzulässig.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung inhaltlich problematisch und im Übrigen auch zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der CAS-Discount GmbH über die Kanzlei Klier & Ott erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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