Auch eine Abmahnung der Gabor Shoes AG über die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel erhalten?

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Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel für die Gabor Shoes AG wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin führende Herstellerin qualitativ hochwertiger, modischer Damenschuhe ist und dass sie seit mehr als 65 Jahren in dieser Branche tätig ist. In diesem Zusammenhang wird auf die umfangreiche kennzeichenrechtliche Absicherung des Kennzeichens „Gabor“ und verschiedene Marken verwiesen (DE-Marke 716634, eingetragen für Schuhwaren; DE-Marke 30323593, eingetragen für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen; Unionsmarke 010920023, eingetragen für Bekleidungsstücke, Schuhwaren, insbesondere Damenschuhe, Kopfbedeckungen). Aktuelle Auszüge aus dem Markenregister sind dem Schreiben als Anlagen beigefügt.

Unter Verweis auf ein Amazon-Angebot des Abgemahnten und einen durchgeführten Testkauf wird sodann der Vorwurf erhoben, dass es sich bei den entsprechenden Schuhen um Plagiatsware handelt. Der Abmahnerin stünden daher Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Kostenerstattung zu.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung ein Vertragsstrafeversprechen mit einer flexiblen Vertragsstrafe, eine Verpflichtung zur Auskunfterteilung, ein Anerkenntnis der Schadenersatzpflicht und eine Verpflichtung zur Erstattung der durch die Einschaltung der Rechtsanwälte entstandenen Kosten vor. Die Kosten sollen unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 300.000,00 Euro erstattet werden. Da der Ausspruch der Abmahnung unter Mitwirkung eines Patentanwaltes erfolgt ist, stehen somit Rechtsanwaltskosten von über 6.000,00 Euro im Raum.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes des Angebotes von Plagiatsware sollten Sie auf jeden Fall erst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig gefasst. Ich rate daher zur Vorsicht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel für die Gabor Shoes AG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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