Auch eine Abmahnung der GS1 Germany GmbH über die Kanzlei gssr erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der GS1 Germany GmbH über die Kanzlei gssr zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um das Angebot von EAN Barcode Nummern, auch GTIN (Global Trade Item Number) genannt. Insoweit wird zunächst ausgeführt, dass die GTIN eine weltweit überschneidungsfreie 13-stellige Nummer ist, die einen Artikel bzw. eine Handelseinheit in der jeweiligen spezifischen Ausführung identifiziert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin die GTIN für Deutschland verwaltet und dass Sie in Deutschland bundesweit globale Lokatiosnummern (GLN) und die darauf basierenden GTIN vergibt. Unter Verweis auf das Angebot des Abgemahnten über EAN- / GTIN-Nummern wird sodann der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte handele wettbewerbswidrig. Die entsprechende rechtliche Problematik ist bereits seit einiger Zeit bekannt. Weiterführende Informationen finden Sie in einem Beitrag auf der Internetseite meiner Kanzlei:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ean-gtin-verkaufen-kaufen.htm

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 10.000,00 Euro auch eine weitreichende Verpflichtung zur Auskunfterteilung und eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten vor.

Auskünfte werden gefordert im Hinblick auf die einzelnen Veräußerungen von GTIN/EAN, aufgeschlüsselt nach Verkaufsmengen, -zeiten und -preisen sowie Namen und Anschriften der Abnehmer und unter Vorlage der jeweiligen Rechnungen, jeweils den einzelnen GTIN/EAN zugeordnet.

Die Rechtsanwaltskosten werden auf der Grundlage eines Streitwertes von 25.000,00 Euro mit einem Betrag i.H.v. 1.375,88 Euro beziffert.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Dies gilt insbesondere für einen Fall wie den vorliegenden, wenn neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch weitreichender Auskünfte gefordert werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der GS1 Germany GmbH über die Kanzlei gssr erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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