Auch eine Abmahnung der Hartlieb-Augenoptik GbR über Rechtsanwalt S. erhalten? Ich berate Sie.

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Hier in der Kanzlei liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Hartlieb-Augenoptik GbR zur Prüfung vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In dem hier vorliegenden Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Hartlieb-Augenoptik GbR über ein Augenoptiker-Geschäft ein breites Sortiment an augenoptischen Produkten anbiete. Unter Verweis auf das Angebot einer Sonnenbrille auf der Handelsplattform Amazon wird gegenüber dem Abgemahnten sodann der Vorwurf einer irreführenden Werbung erhoben. Konkret geht es um die Gegenüberstellung des Verkaufspreises mit einer unverbindlichen Herstellerverkaufspreisempfehlung (UVP). Zur Begründung wird ausgeführt, dass das Unternehmen, von dem das Produkt stammt, gegenüber seinen Abnehmern keine unverbindlichen Preisempfehlungen verwendet. Indem der Abgemahnte dem eigenen Abgabepreis eine erfundene unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers gegenüberstelle, täusche er die angesprochenen Verkehrskreise über die Preiswürdigkeit seines Angebotes. Die Werbung erweise sich damit als unlauter und unzulässig.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen vor. Des Weiteren werden mit der Abmahnung Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 25.000,00 Euro geltend gemacht (1.044,40 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes einer irreführenden Preisgegenüberstellung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Weiterführende Informationen zu der Problematik falscher UVP-Angaben bei Amazon finden Sie in dem Beitrag „Brandgefährlich: Abmahnung wegen falscher UVP bei Amazon“ auf der Internetseite meiner Kanzlei.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Hartlieb-Augenoptik GbR erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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