Auch eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Gondos Istvan für Frau Annamaria V. erhalten?
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Mir wurde eine datenschutzrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Gondos Istvan für Frau Annamaria V. zur Prüfung vorgelegt. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der „Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen“ durch die Übertragung der IP-Adresse der Abmahnerin an Google ohne Einwilligung der Abmahnerin. Warum der Fall an die bereits einige Zeit zurückliegenden Google-Fonts-Abmahnungen erinnert, erläutere ich im folgenden Beitrag:
Eine Abmahnung aus Ungarn - freundlicherweise auf ungarisch und deutsch
In der mir vorliegenden datenschutzrechtlichen Abmahnung aus Ungarn geht es um den folgenden Sachverhalt:
Die in Ungarn wohnende Abmahnerin Annamaria V. habe im Rahmen eines privaten Fortbildungsprojektes „HTML-Programmierung im Web 2.0“ die von dem deutschen Abgemahnten unter einer de-Domain betriebene Webseite aufgerufen und hierbei festgestellt, dass auf der Webseite diverse Datenabrufe mit fremden Servern, insbesondere mit Servern von Google stattfinden. Dadurch sei die von der Abmahnerin persönlich genutzte IP-Adresse auf Server von Google LLC übertragen und bekannt gegeben worden. Zu dieser Übertragung und Bekanntgabe der persönlichen IP-Adresse sei keine Einwilligung erteilt worden. Die Übertragung und Bekanntgabe der IP-Adresse sei daher ohne wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung veranlasst worden. Dieses Verhalten verstoße gegen die gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Umfangreiche Forderungen und ein Vergleichsangebot
In der Abmahnung werden umfangreiche Forderungen geltend gemacht, nämlich im Einzelnen:
- Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
- Löschung der personenbezogenen Daten nach Artikel 17 DSGVO,
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- Zahlung eines Schadenersatzes i.H.v. 5.000,00 Euro und
- Zahlung vorgerichtlicher Anwaltsgebühren i.H.v. 500,00 Euro
Aber zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens vor einem ungarischen Gericht wird dann ein Vorschlag für eine Einigung (Vergleichsangebot) unterbreitet, nach dem zur Erledigung der Ansprüche ein Reuegeld i.H.v. 900,00 Euro gezahlt werden soll.
Abmahnung wegen Datenschutz-Verstoß und Vergleichsangebot, da war doch mal was …
Moment mal: Fälle mit Abmahnungen wegen Datenschutz-Verstößen, bei denen dann unmittelbar eine Erledigung gegen Vergleichszahlung angeboten worden ist, kennen wir doch …
Genau, das Stichwort lautet Google-Fonts-Abmahnungen. Die massenhaft ausgesprochenen Abmahnungen, mit denen verschiedene Akteure vor einiger Zeit Webseitenbetreiber in Österreich und in Deutschland in Unruhe versetzt hatten, sahen ganz ähnlich aus. Über die entsprechenden Fälle hatte ich wiederholt berichtet, z.B. hier, hier und hier.
Meine Einschätzung:
Schreiben mit datenschutzrechtlichen Forderungen von Privatpersonen kommen inzwischen häufiger vor. Das mir vorliegende aktuelle Abmahnschreiben wirft aus meiner Sicht allerdings eine ganze Reihe von Fragen auf, z.B.:
- Weshalb ruft eine ungarische Bürgerin im Rahmen eines „privaten Fortbildungsprojektes“ zum Thema HTML-Programmierung ausgerechnet eine unter einer de-Domain betriebene Webseite auf?
- Weshalb werden umfangreiche Ansprüche geltend gemacht, wenn die Angelegenheit dann offenbar doch durch eine Teil-Zahlung erledigt werden soll?
Nach meiner Auffassung deuten die Gesamtumstände des mir vorliegenden Falls darauf hin, dass es in der Angelegenheit weniger um datenschutzrechtliche Aspekte geht als vielmehr um die Erzielung von Einnahmen. In der Abmahnung sind die Ausführungen zur Begründung des geltend gemachten Schadenersatzbetrages in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Anspruch auf Ersatz eines Schadens nach der DSGVO meiner Meinung nach jedenfalls bemerkenswert kurz.
Meine Empfehlungen:
- Klären Sie zunächst den Sachverhalt.
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall voreilig eine Unterlassungserklärung.
- Leisten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Zahlung.
- Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) bei Internetrecht-Rostock.de Webseiten-Betreiber unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragen.
Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die Möglichkeiten einer Rechtsverteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche.
Sie haben auch ein Schreiben wegen der „Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen“ erhalten?
Wenn Sie auch eine datenschutzrechtliche Abmahnung erhalten haben:
- Rufen Sie mich einfach an unter 0381 260 567 30
- Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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