Auch eine Abmahnung der Pallat Service und Dienstleistungs UG erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe für die Pallat Service und Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. In dem Abmahnschreiben wird zunächst auf den eBay-Auftritt der Abmahnerin und die dort vertriebenen Produkte für den erotischen Bereich verwiesen. Sodann wird auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten und die dort vertriebenen gleichartigen Produkte verwiesen. Unter Bezugnahme auf ein konkret benanntes eBay-Angebot wird sodann der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte verstoße gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz. Konkret geht es um folgende Verstöße:

  • fehlende Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • fehlende Informationen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
  • Vorhalten widersprüchlicher Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher (widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist)
  • fehlende Angabe des Grundpreises
  • fehlende Darstellung eines leicht zugänglichen und anklickbaren Links zur OS-Plattform

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro und eine Verpflichtung zum Ersatz von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro vor (1.358,86 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe für die Pallat Service und Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt) erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und spreche konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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