Auch eine Abmahnung der Pearl GmbH über die Kanzlei Maucher Jenkins erhalten? Ich berate Sie

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Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Patentanwälte & Rechtsanwälte Maucher Jenkins für Pearl GmbH zur Prüfung vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der mir aktuell vorliegenden Abmahnung werden verschiedene Vorwürfe erhoben. Zunächst wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechte an der Wort-/Bildmarke „newgen medicals“ verwiesen, die sowohl als deutsche Marke als auch als Unionsmarke registriert ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Marke bereits seit vielen Jahren zur Kennzeichnung von Produkten für die Bereiche, Sport, Training, Wellness und Gesundheit benutzt werde. Die Abmahnerin biete ihre Produkte nicht nur über eigene Webseiten, sondern auch über Amazon an. Unter Verweis auf ein konkretes Amazon-Angebot und eine durchgeführte Testbestellung wird sodann der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte ein anderes Produkt ausgeliefert habe. Der Abgemahnte habe damit wettbewerbswidrig und auch markenrechtswidrig gehandelt. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen flexible Vertragsstrafenregelungen mit einem Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Anwaltskosten) vor. Die Anwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 200.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 2.636,90 Euro entspricht. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Pearl GmbH über die Kanzlei Maucher Jenkins erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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