Auch eine Abmahnung der Recknagel GmbH über die Kanzlei JUSDIREKT erhalten? Ich berate Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Kanzlei JUSDIREKT für die Recknagel GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin wie der Abgemahnte Softwarelizenzen vertreibe. In diesem Zusammenhang wird auf die Angebote des Abgemahnten bei eBay verwiesen. Gerügt wird, die Art und Weise, wie der Abgemahnte gebrauchte Software verkaufe, sei rechtswidrig. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der Verkauf der „Produktschlüssel“ oder Software urheberrechtlich unzulässig sei. Daraus folge, dass das Angebot des Abgemahnten gegenüber Verbrauchern irreführend sei. Zur Begründung wird auf die Entscheidungen des BGH Used Soft II und Green IT verwiesen.

Des Weiteren wird moniert, dass sich in der Anzeige des Abgemahnten kein Hinweis auf die sogenannte OS-Plattform mit funktionierendem Link finde.

Gerügt wird im Übrigen, dass der Abgemahnte Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehre.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen und eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro vor. Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben mit einem Betrag in Höhe von 1.822,96 Euro beziffert.

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei JUSDIREKT für die Recknagel GmbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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