Auch eine Abmahnung der Samsung Electronics Co Ltd. über die Kanzlei Keil & Schaafhausen erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell erneut eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Keil & Schaafhausen für die Samsung Electronics Co. Ltd. vorgelegt. Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen der Samsung Electronics Co. Ltd. zur Prüfung vorgelegt worden sind, sind mir die Abmahnerin und ihre Rechtsanwälte aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf der Geschmacksmusterverletzung (Verletzung von Designrechten). In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Firma Samsung weltweit Marktführerin bei sogenannten Smartphones ist. In diesem Zusammenhang wird unter Verweis auf die von der Abmahnerin hergestellten und vertriebenen Produkte darauf verwiesen, dass die Ausgestaltung der Schutzhüllen der Abmahnerin durch verschiedene Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt sei. Sodann wird auf zwei konkrete Gemeinschaftsgeschmacksmuster verwiesen. Unter Hinweis auf einen durchgeführten Testkauf wird sodann der Vorwurf des Eingriffs in die Geschmacksmusterrechte erhoben.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Rückruf, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vor. Die Kosten der anwaltlichen Abmahnung werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro beziffert, was unter Berücksichtigung der angesetzten 1,5 Geschäftsgebühr Kosten in Höhe von 2.274,50 Euro bedeutet.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der Geschmacksmusterrechtsverletzung/Designrechtsverletzung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Keil & Schaafhausen für die Samsung Electronics Co. Ltd. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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