Auch eine Abmahnung der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen Markenrechtsverletzung erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen für die Tommy Hilfiger Europe B.V. vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Tommy Hilfiger-Gruppe weltweit modische Oberbekleidung und Accessoires im gehobenen Segment unter der weltweit bekannten Marke „Tommy Hilfiger“ vertreibe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die mit der Tommy Hilfiger Europe B.V. gesellschaftsrechtlich verbundene Tommy Hilfiger Licensing B.V. für verschiedene Marken kennzeichenrechtlichen Schutz genieße. Konkret genannt werden:

  • Die deutsche Marke „Tommy Jeans“ zur Register-Nr. 39942182 und
  • das bekannte Tommy Hilfiger Logo, das als Gemeinschaftsmarke zur Register-Nr. 138529 eingetragen ist.

Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten und einen durchgeführten Testkauf wird sodann der Vorwurf erhoben, dass es sich bei dem verkauften Bekleidungsstück um eine Fälschung handelt. Das Inverkehrbringen von Ware mit dem Kennzeichen „Tommy Hilfiger“, obwohl es sich nicht um Waren der Abmahnerin, sondern um Plagiate handelt, erfolge ohne Zustimmung der Markeninhaberin und stelle eine Markenrechtsverletzung dar.

Zu den Forderungen in der hier vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine sehr weitgehende Vertragsstrafenregelung mit einer festen Mindestvertragsstrafe von 5.100,00 Euro vor. Ferner sieht die Erklärung Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, zum Schadenersatz, zur Herausgabe und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden nach einem Streitwert von 200.000,00 Euro geltend gemacht.

Meine Einschätzung:

Um sich gegen eine markenrechtliche Abmahnung verteidigen zu können, müssten Sie gegebenenfalls nachweisen können, dass es sich bei der von Ihnen vertriebenen Ware um Original-Markenware handelt, die ordnungsgemäß in den Verkehr gelangt ist. Wird in der Abmahnung auf eine Überprüfung testweise erworbener Ware Bezug genommen, sollten Sie sehr sorgfältig überprüfen, ob es sich bei der von Ihnen vertriebenen Ware tatsächlich um Original-Markenware handelt, die ordnungsgemäß in den Verkehr gelangt ist. Etwaige Beweisprobleme würden zu Ihren Lasten gehen.

Nehmen Sie eine markenrechtliche Abmahnung daher auf jeden Fall ernst. Anderenfalls droht Ihnen eine teure gerichtliche Auseinandersetzung.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen für die Tommy Hilfiger Europe B.V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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