Auch eine Abmahnung des IDO e.V. erhalten? Ich berate Sie bundesweit kurzfristig

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes in einem eigenständigen Online-Shop zur Prüfung vorgelegt. Gerne berate ich auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit des IDO e. V.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist mir aus meiner Tätigkeit bereits bekannt. Hier in der Kanzlei liegen mehr als 300 Abmahnungen des Vereins vor.

Mit den Abmahnschreiben werden immer wieder Standard-Wettbewerbsverstöße bei Online-Händlern gerügt.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf einen Wettbewerbsverstoß in einem eigenständigen Onlineshop. Konkret geht es um den Vorwurf der fehlenden Angabe des Grundpreises bei einem Angebot aus dem Sortiment Kraftfahrzeugzubehör.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 232,05 Euro erstatten.

Meine Einschätzung

Bei einer Abmahnung wegen des Vorwurfes einer fehlenden Angabe zum Grundpreis ist besondere Vorsicht geboten, da die Einhaltung der Vorgaben der Preisangabenverordnung hinsichtlich der Einbindung von Grundpreis-Angaben sehr fehleranfällig ist.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben sollen, stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch und erörtere mit Ihnen die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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