Auch eine Abmahnung des IDO e.V. wegen eBay-Kleinanzeigen erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen eBay-Kleinanzeigen zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zur Abmahntätigkeit des IDO

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. spricht seit geraumer Zeit umfangreich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Ich und meine Kollegen haben hier in der Kanzlei in der Vergangenheit mehr als 300 Betroffene zu Abmahnungen des Vereins beraten bzw. vertreten. Bislang waren die Abmahnungen an Anbieter gerichtet, die auf dem Online-Marktplatz eBay oder auf dem Online-Marktplatz DaWanda tätig sind. Nunmehr geht der IDO auch gegen Wettbewerbsverstöße bei eBay – Kleinanzeigen vor.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich – wie die an eBay- und DaWanda-Händler gerichteten Abmahnungen – auf fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher, fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes, die fehlende Einbindung des Links auf die OS-Plattform und fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen und eine Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in Höhe von 232,05 Euro.

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Die hier vorliegende Abmahnung wegen der Gestaltung von eBay-Kleinanzeigen wirft in mehreren Punkten Fragen auf.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen eBay-Kleinanzeigen erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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