Auch eine Abmahnung vom IDO e.V. erhalten? Ich berate Sie.

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Meine Kollegen und ich haben hier in der Kanzlei inzwischen mehr als 300 Betroffene zu einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. beraten. Auch aktuell wurden uns wieder Abmahnschreiben des Vereins und einstweilige Verfügungen zu entsprechenden gerichtlichen Verfahren zur Prüfung vorgelegt. Gern berate ich daher auch Sie.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu den hier aktuell vorliegenden Verfahren (Stand: 05.03.2018):

Die hier aktuell vorliegenden Abmahnungen des Vereins betreffen unterschiedliche Sachverhalte. Zum einen werden verschiedene Wettbewerbsverstöße bei DaWanda-Angeboten abgemahnt (unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher, fehlende Informationen zum Bestehen eines Mängelgewährleistungsrechts, fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung, fehlende Informationen zum Datenschutz sowie Hinweise auf einen versicherten Versand). Zum anderen werden Garantie-Hinweise ohne ergänzende Informationen zur beworbenen Garantie bei Amazon-Angeboten abgemahnt.

Zu den Forderungen in den Abmahnschreiben:

Die Abgemahnten sollen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 232,05 Euro zahlen.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung des IDO sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Soweit teilweise empfohlen wird, auf eine Abmahnung des IDO e.V. nicht zu reagieren, da der Verein seine Ansprüche nicht weiterverfolge, kann ich dies anhand der mir in letzter Zeit vorgelegten Fälle nicht bestätigen. In den mir vorliegenden Fällen wurden im Anschluss an den Ausspruch der Abmahnungen auch gerichtliche Verfahren eingeleitet, wenn keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben worden sind.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

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Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gern können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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