Auch eine Abmahnung vom Verband zum kollegialen Schutz des Wettbewerbs e.V. erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung vom Verband zum kollegialen Schutz des Wettbewerbs e.V. (VkSW e.V.) zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung. 

Zum Verband zum kollegialen Schutz des Wettbewerbs e.V.

Bei dem Verband zum kollegialen Schutz des Wettbewerbs e.V. handelt es sich um einen Verein, der sich nach seiner Satzung zur Aufgabe gemacht hat, den Wettbewerb für insbesondere gesundheitsbezogene Produkte und Leistungen zu schützen und zu stärken. Der Verein arbeitet nach seiner Satzung dafür, lauteren Wettbewerb zu erhalten und zu fördern, vornehmlich durch Beratung und Information sowie Rechtsfortbildungen. 

Nach den hier aktuell vorliegenden Informationen (Stand: 04.09.2017) wurde der Verein am 25.11.2015 eingetragen. Ob der Verein aktuell überhaupt dazu berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen, ist unklar. Aus den verschiedenen Internetauftritten des Vereins ergeben sich hierzu aktuell (Stand: 04.09.2017) keine Informationen. In der Satzung des Vereins (abgerufen am 04.09.2017 auf der Internetseite des Vereins) heißt es hierzu lediglich: „Der Verein schafft die personellen, sachlichen und finanziellen Mittel, um die Aufgaben beim Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße erfüllen zu können. Der Verein bemüht sich, eine hinreichende Zahl von Mitgliedern zu erreichen, um die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 1.HS UWG zu erfüllen.“ Ob der Verein die vorgenannten Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt hat, ergibt sich aus dem Internetauftritt des Vereins bislang nicht. 

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Die mir aktuell vorliegende Abmahnung bezieht sich zum einen auf bestimmte Werbeaussagen und zum anderen auf das Fehlen einer Datenschutzerklärung. Ungewöhnlich ist in dem Abmahnschreiben die Gegenüberstellung von Informationen dazu, was die Abmahntätigkeit des Vereins von der Abmahntätigkeit anderer Abmahner unterscheiden soll. Auch die Beifügung eines Antrags auf Mitgliedschaft im abmahnenden Verein ist ungewöhnlich.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Des Weiteren soll der Abgemahnte Kosten in Höhe von 65,45 Euro erstatten. 

Meine Einschätzung

Die Abmahnbefugnis des abmahnenden Vereins ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge unklar. Auffällig ist an dem Abmahnschreiben, dass an mehreren Stellen auf die Dienstleistungen des Vereins hingewiesen wird. Das Schreiben wirft daher nach meiner Auffassung die Frage auf, ob es nicht vorrangig dazu dienen soll, für eine Mitgliedschaft im abmahnenden Verein und die Inanspruchnahme seiner Leistungen zu werben.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband zum kollegialen Schutz des Wettbewerbs e. V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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