Auch eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V. erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e. V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zum Verein Lauterer Wettbewerb e. V.:

Der Verein Lauterer Wettbewerb e. V. ist nach eigenen Angaben ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung und Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Er beobachtet nach eigenen Angaben das Wettbewerbsgeschehen und kontrolliert die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr. Der Verein nimmt für sich in Anspruch, gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG zur Rechtsverfolgung befugt zu sein. Zu den Mitgliedern des Verbandes gehört nach Angaben des Vereins eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Beleuchtungskörpern.

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass der Verein seit einiger Zeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Online-Händlern ausspricht, die Beleuchtungsmittel anbieten.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In dem hier aktuell vorliegenden Abmahnschreiben werden unter Verweis auf einen Testkauf verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Konkret geht es um fehlende Angaben auf dem Produkt selbst, um fehlende Informationen auf der Verpackung des Produktes (insbesondere um das fehlende Energieetikett), die fehlende Registrierung bei der Stiftung EAR, die nicht ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung und die fehlende Angabe der WEEE-Registrierungsnummer.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen Vertragsstrafenregelungen mit festen Vertragsstrafen in Höhe von 5.100,00 Euro auch eine Verpflichtung zum Ersatz von Abmahnkosten und eine Verpflichtung zur Erstattung von Testkaufkosten vor. Die Abmahnkosten werden mit einem Betrag in Höhe von 185,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer, mithin 220,15 Euro beziffert. Die Testkaufkosten werden in Höhe von 260,00 Euro zzgl. des Nettokaufpreises der Testkaufsache geltend gemacht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e. V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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