Auch eine Abmahnung von Anton Manuel Brandl über Rechtsanwalt Volker Jakob erhalten? Ich berate Sie

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung von Anton Manuel Brandl über Rechtsanwalt Volker Jakob zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung verweist der Anwalt des Abmahners unter Bezugnahme auf konkrete Angebote zunächst auf das Mitbewerberverhältnis zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten.

Im Weiteren wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte gesetzliche Vorgaben nicht einhalte und sich insbesondere nicht wettbewerbsgerecht verhalte. Konkret geht es um die Pflicht zur doppelten Preisangabe beim Verkauf von Waren in Fertigverpackungen (Angabe des Endpreises und des Grundpreises). Gerügt wird insoweit die fehlende Angabe des Grundpreises bei einem Angebot des Abgemahnten.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 8.000,00 Euro ausgleichen.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes der fehlenden Angabe des Grundpreises bei dem Angebot grundpreispflichtiger Waren sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Einhaltung der Vorgaben zur Darstellung von Grundpreisen sehr fehleranfällig ist.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Anton Manuel Brandl über Rechtsanwalt Volker Jakob erhalten haben:

  1. Rufen Sie mich einfach an.
  2. Schicken Sie mir eine E-Mail.
  3. Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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