Auch eine Abmahnung von Christian Louboutin und der Christian Louboutin SAS erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung von Christian Louboutin und der Christian Louboutin SAS über die Kanzlei Grünecker zur Prüfung vorgelegt.

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen von Christian Louboutin und der Christian Louboutin SAS:

Über das Vorgehen von Christian Louboutin und der Christian Louboutin SAS hatte ich hier bereits berichtet, nachdem wegen des Vertriebs von Damenschuhen mit einem bestimmten Design einstweilige Verfügungen erwirkt worden waren:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-einstweilige-verfuegung-von-christian-louboutin-erhalten_186749.html

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Auch die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf Schuhe mit Absätzen, auf deren Sohle rote Farbe aufgebracht ist. Insoweit wird in dem Schreiben der Vorwurf einer Verletzung der Marke „rote Sohle“ für Absatzschuhe erhoben (Unionsmarke EU 008 845 539).

Des Weiteren wird der Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens erhoben.

Zu den Forderungen in dem Abmahnschreiben:

Der Abgemahnte soll

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,
  • Auskünfte erteilen,
  • sich zum Schadensersatz verpflichten,
  • sämtliche streitgegenständlichen Schuhe, die an gewerbliche Abnehmer verkauft wurden, zurückrufen,
  • sämtliche streitgegenständlichen Schuhe, die sich noch in seinem Besitz/Eigentum oder nach Rückruf in seinem Besitz befinden, vernichten und
  • Anwaltskosten aus einem Streitwert i.H.v. 500.000,00 Euro zuzüglich Testkaufkosten erstatten.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Wie sich aus vorangegangenen Verfahren ergibt, werden wegen der streitgegenständlichen Markenrechtsverletzung auch gerichtliche Verfahren eingeleitet.

In Fällen wie dem mir vorliegenden Fall stellen sich im Hinblick auf die Ansprüche auf Schadenersatz, Rückruf und Kostenerstattung (Anwaltskosten) eine Reihe von Fragen, die unbedingt geklärt werden sollten, bevor die Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung getroffen wird.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Christian Louboutin und der Christian Louboutin SAS über die Kanzlei Grünecker erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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