Auch eine Abmahnung von der BMW AG über die Kanzlei KLAKA erhalten? Ich berate Sie.
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Mir wurde eine Abmahnung der Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) über die KLAKA Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Zu der mir vorliegenden Abmahnung:
Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf die Benutzung des Buchstaben „M“ im Rahmen einer Produktbezeichnung bei einem Angebot im Internet. Gerügt wird insoweit die Verletzung der Markenrechte der BMW AG.
In der Abmahnung heißt es insoweit:
„„M“ ist Dachmarke des sportlichen Fahrzeugsegments der BMW AG und zählt neben „BMW“, „MINI“ und „Rolls-Royce“ seit den 1980er Jahren zu den weltbekannten Kernmarken der BMW AG. Seit Jahrzehnten vertreibt die BMW AG unter anderem sehr erfolgreich die berühmten „M“ Sportwagen, die mit der Dachmarke und einer arabischen Ziffer für das jeweilige konkrete Fahrzeug gekennzeichnet sind („M1“, „M2“, „M3“, „M4“ etc.; …)“
Im Weiteren wird auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten im Internet verwiesen, mit dem der Abgemahnte ein Produkt mit einer Bezeichnung beworben hatte, in der der Buchstabe „M“ (gefolgt von einer arabischen Ziffer) eingebunden war.
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll zunächst sämtliche Vertriebs- und Werbehandlungen unverzüglich einstellen und auch in Zukunft unterlassen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Unterlassungspflicht eine Rückrufverpflichtung aus sämtlichen Vertriebskanälen umfasst.
Im Weiteren werden gegenüber dem Abgemahnten verschiedene Forderungen erhoben. Der Abgemahnte soll:
- eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,
- Auskunft erteilen,
- Schadenersatz leisten und
- Anwaltskosten nach einem Streitwert von 500.000 Euro tragen (6.340,92 Euro).
Meine Einschätzung:
Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Dies gilt insbesondere, wenn wie in dem mir vorliegenden Fall der Vorwurf der Verletzung einer bekannten Marke erhoben wird.
Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. So sieht die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter anderem eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 20.000,00 Euro für jeden Einzelfall vor.
Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten Sie die streitgegenständlichen Produkte bezogen hatten und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche.
Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie Sie in der Angelegenheit weiter vorgehen wollen. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
- Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung von der BMW AG über die Kanzlei KLAKA erhalten haben:
- Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
- Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
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Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Internetrecht-Rostock.de
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