Auch eine Abmahnung von der home24 SE über die Rechtsanwälte Hogan Lovells erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Rechtsanwälte Hogan Lovells International LLP für die home24 SE zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass es sich bei der Abmahnerin um einen der größten europäischen Online-Möbelhändler handle. Die Abmahnerin sei seit 2012 unternehmerisch aktiv und Vertreiber unter dem Namen „home24“ über 100.000 Produkte in sieben Ländern. Dabei bediene sie sich mehrerer Webshops, deren Domainnamen sich aus der Second-Level-Domain „home24“ und der länderspezifischen Top-Level-Domain zusammensetzen. In diesem Zusammenhang wird auf die Besucherzahlen auf dem deutschen Webshop, Presseartikel und eine Konsumentenbefragung aus dem Jahr 2016 verwiesen.

Sodann wird ausgeführt, dass die Abmahnerin Inhaberin der Unionsmarke 01 057 4085 ist (Bildmarke „home24“) und dass das Kennzeichen „home24“auch als besondere Geschäftsbezeichnung sowie als Firmennamensrecht geschützt sei.

Unter Verweis auf die Auftritte des Abgemahnten auf den Online-Handelsplattformen Amazon und eBay und die dort angebotenen Dekorationsgegenstände für den Wohnbereich wird der Vorwurf der Kennzeichenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Weitergehende Ansprüche auf Auskunfterteilung, Schadenersatz und Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) werden in dem Abmahnschreiben nicht angesprochen.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, denn bei einer falschen Reaktion drohen teure Weiterungen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Hogan Lovells International LLP für die home24 SE erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Online-Händler relevante Entwicklungen.



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