Auch eine Abmahnung von Frieder Näther über Rechtsanwalt Mueller-Bülow erhalten? Ich berate Sie

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Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung von Rechtsanwalt Knut Mueller-Bülow für Herr Frieder Näther zur Prüfung vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der mir aktuell vorliegenden Abmahnung

Das hier aktuell vorliegende Abmahnschreiben ist an einen eBay-Händler gerichtet. Unter Verweis auf die Angebote des Abgemahnten und die Angebote des Abmahners wird auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis hingewiesen. Im Weiteren werden sodann verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Zum einen geht es um widersprüchliche Informationen zur Dauer der Widerrufsfrist aufgrund unterschiedlicher Angaben (einerseits 14 Tage und andererseits 1 Monat). Hierzu wird ausgeführt, dass es grundsätzlich zwar rechtlich zulässig sei, dem Verbraucher eine längere als die gesetzlich zuzubilligende Widerrufsfrist von 14 Tagen einzuräumen. Widersprüchliche Informationen seien jedoch rechtswidrig, da der Verbraucher irritiert und im Unklaren darüber gelassen werde, wie lang die Frist nun tatsächlich sei. Zum anderen geht es im Weiteren um die fehlende Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Zur Begründung wird auf die Vorgaben der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nummer 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten verwiesen.

Zu den Forderungen in der mir aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro und eine Verpflichtung zur Tragung von Rechtsanwaltskosten vor. Die Rechtsanwaltskosten werden mit dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 5.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 413,90 Euro entspricht.

Meine Einschätzung

Widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist bei eBay sind immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Als eBay-Händler sollten Sie daher unbedingt darauf achten, dass die Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist in Ihrer Widerrufsbelehrung mit der im eBay-System hinterlegten Angabe übereinstimmen, die in der von eBay eingebundenen Überschrift vor der Widerrufsbelehrung eingebunden ist. 

Auch die fehlende Einbindung des Links auf die OS-Plattform ist seit geraumer Zeit immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Es ist zwar noch nicht abschließend geklärt, ob die einzelnen Händler auf Online-Marktplätzen selbst auf die OS-Plattform verlinken müssen. Die Gerichte gehen hiervon jedoch weit überwiegend aus, sodass Sie als Onlinehändler auch auf Online-Marktplätzen selbst auf die OS-Plattform verlinken sollten. Achten Sie hierbei bitte unbedingt darauf, dass der Link klickbar sein muss. 

Bei der mit aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte  Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Knut Mueller-Bülow für Herr Frieder Näther erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Onlinehändler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Onlinehändler und berät eine Vielzahl von Onlinehändlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht



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