Auch eine Abmahnung von Jeannette Habeck über die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen für Frau Jeannette Habeck zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens auf der Internetplattform eBay. Unter Verweis auf die Angebote des Abgemahnten und der Abmahnerin wird darauf hingewiesen, dass ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Gerügt werden sodann im Weiteren verschiedene Wettbewerbsverstöße. Konkret geht es um widersprüchliche Informationen zum Widerrufsrecht und die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Dem Abgemahnten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, er verschaffe sich mit seinem Verhalten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren wird in dem Abmahnschreiben zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 7.500,00 Euro und zur Erstattung von Dokumentationskosten aufgefordert. Insgesamt soll der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 883,93 Euro zahlen.

Meine Einschätzung

Widersprüchliche und veraltete Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher sind nach wie vor häufige Abmahngründe. Da die Vorgaben zum Widerrufsrecht für Verbraucher in der Vergangenheit mehrfach geändert worden sind und aus diesem Grunde die Widerrufsbelehrungstexte mehrfach angepasst werden mussten, finden sich nach wie vor noch viele veraltete Widerrufsbelehrungstexte in Angeboten.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen für Frau Jeannette Habeck erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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