Auch eine Abmahnung von Jürgen Mälzer über Rechtsanwalt Nicolai Walch erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung von Rechtsanwalt Nicolai Walch für Herrn Jürgen Mälzer zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner als Unternehmer in großem Umfang im Bereich Veranstaltungstickets tätig ist. Er verkaufe Eintrittskarten für verschiedenste Veranstaltungen. Dabei sei ihm sehr wichtig, alle gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an ein derartiges Unternehmen einzuhalten. Unter Verweis auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis zu dem Abgemahnten wird sodann der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte unlauter handle, da er im Zusammenhang mit seinen Verkaufsaktivitäten nach außen hin unwahr angebe, er sei nicht für Zwecke seines Gewerbes tätig. Gerügt wird somit, dass der Abgemahnte als privater Verkäufer auftritt, obwohl seine Verkaufsaktivitäten aufgrund des Umfanges der Angebote als gewerbliche Angebote zu bewerten seien.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro und eine Verpflichtung zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.171,67 Euro vor.

Meine Einschätzung

Sofern Sie als privater Verkäufer bei eBay eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie diese auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Die rechtliche Abgrenzung zwischen noch privaten Verkäufen und schon gewerblichen Verkäufen ist fließend. Bei einer falschen Reaktion auf die Abmahnung drohen teure Weiterungen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Nicolai Walch für Herrn Jürgen Mälzer erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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