Auch eine Abmahnung von Noel Gutmann über Rechtsanwalt S. erhalten? Ich berate Sie

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für Herrn Noel Gutmann zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der mir aktuell vorgelegten Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner als Online-Händler u. a. mit dem Verkauf von Taschen, Gürteln, Geldbörsen und allerlei sonstigen Accessoires befasst ist. In diesem Zusammenhang wird auf den Internetauftritt des Abmahners verwiesen.

Unter Hinweis auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten und ein konkretes eBay-Angebot wird sodann der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoße. Konkret geht es um die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, den Link auf die OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten.

Zu den Forderungen in der mir aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro vor. Darüber hinaus soll der Abgemahnte Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro erstatten (281,30 Euro).

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen der fehlenden Einbindung des Links auf die OS-Plattform sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für Herrn Noel Gutmann erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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