Auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich Sie auch gerne.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Vorgaben für den Verkauf von Tabakwaren und E-Zigaretten und deren Zubehör. Insoweit wird ausgeführt, dass wegen der potentiellen Gefährdung für Kinder und Jugendliche beim Verkauf von Tabakwaren und E-Zigaretten und deren Zubehör nach den Vorgaben des JMStV die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten erforderlich sei.

Unter Bezugnahme auf ein konkretes eBay-Angebot wird gerügt, dass der zwingend erforderliche Jugendschutzbeauftragte nicht benannt wurde. Die Nichtbereitstellung der Informationen über den Jugendschutzbeauftragten komme einer Nichtbestellung des Jugendschutzbeauftragten gleich.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro erstatten.

Meine Einschätzung: 

Die Berechtigung der mir vorliegenden Abmahnung unterliegt nach meiner Auffassung Zweifeln.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG (haftungsbeschränkt) erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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