Auch eine Abmahnung von Thomas Rippel über die Kanzlei Sievers & Kollegen erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen für Herrn Thomas Rippel zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte trete als privater Verkäufer bei eBay auf, obwohl seine Angebote als gewerbliche Angebote zu bewerten sind. In diesem Zusammenhang wird auf die Angebote des Abgemahnten und die Bewertungen zu bereits abgewickelten Verkäufen des Abgemahnten verwiesen. 

Gerügt werden verschiedene Wettbewerbsverstöße, unter anderem fehlende Informationen über die Identität des Anbieters (fehlendes Impressum), fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher und zum Muster-Widerrufs-Formular. 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten auf der Grundlage eines Streitwertes von 30.000,00 Euro erstatten (1.358,86 Euro brutto). 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. 

Die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Angeboten im Internet ist fließend. Wiederholte bzw. regelmäßige Verkäufe oder eine größere Anzahl von Angeboten gleichartiger Artikel werden von Gerichten als Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln im rechtlichen Sinne bewertet. Dabei kommt es leider nicht darauf an, ob es sich um Waren aus dem eigenen/persönlichen Besitz handelt.

Bei dem mir vorliegenden Abmahnschreiben ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig
    die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen für Herrn Thomas Rippel erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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