Auch eine einstweilige Verfügung von Christian Louboutin erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine einstweilige Verfügung zur Prüfung vorgelegt, die von den Anwälten von Christian Louboutin erwirkt worden ist. Wenn Sie auch eine einstweilige Verfügung oder eine Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden einstweiligen Verfügung:

Die hier vorliegende einstweilige Verfügung bezieht sich auf Schuhe mit Absätzen, auf deren Sohle rote Farbe aufgebracht ist.

Neben der Untersagungsanordnung mit Ordnungsmittelandrohung sieht die einstweilige Verfügung eine Verpflichtung zur Auskunfterteilung und eine Verpflichtung zur Herausgabe entsprechender Schuhe an einen Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Verwahrung im Hinblick auf eine spätere Vernichtung vor.

Der Streitwert ist auf 300.000,00 Euro festgesetzt worden. Die Kosten des Eilverfahrens sind der Antragsgegnerin auferlegt worden.

In der Antragsschrift wird der Vorwurf einer Verletzung der Positionsmarke „Rote Sohle“ für Schuhe mit hohen Absätzen (High Heels) erhoben (Unionsmarke EU 008 845 539).

Meine Einschätzung: 

In dem mir vorliegenden Fall war vorher keine Abmahnung ausgesprochen worden. Christian Louboutin hatte über seine Anwälte vielmehr unmittelbar eine einstweilige Verfügung erwirken lassen und zum Grund hierfür in der Antragsschrift ausführen lassen, dass die ernste Besorgnis bestehe, das Waren beiseite geschafft würden.

Eine einstweilige Verfügung wegen des Vorwurfes der Verletzung von Markenrechten sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Lassen Sie sich unbedingt fachkundig anwaltlich beraten.
  2. Überprüfen Sie Ihre Warenbestände so schnell wie möglich darauf hin, welche Schuhe unter die gerichtliche Untersagungsanordnung fallen. Die gerichtliche Untersagungsanordnung gilt nicht nur für den konkret angesprochenen Schuh, sondern auch für Schuhe mit einem vergleichbaren Design.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene zu Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine einstweilige Verfügung erhalten haben, die von Christian Louboutin über die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte erwirkt worden ist, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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