Auch LG Oldenburg bestätigt: Schufa-G Abfrage reicht zur Limiterhöhung bei Online-Glücksspiel nicht aus
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Urteil zu Einzahlungslimit beim Online-Glücksspiel
Berlin/Osnabrück, April 2025 – Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 10. März 2025 einem Spieler Recht gegeben, der Verluste aus Online-Sportwetten zurückfordert. Die Begründung: Die Anbieterin habe gegen zentrale Spielerschutzpflichten aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) verstoßen – insbesondere gegen das gesetzlich festgelegte Einzahlungslimit.
Hintergrund: 1.000-Euro-Limit nicht eingehalten
Laut GlüStV darf das monatliche Einzahlungslimit grundsätzlich 1.000 Euro nicht übersteigen. Eine Erhöhung – etwa auf 10.000 oder sogar 30.000 Euro – ist nur unter streng geregelten Voraussetzungen erlaubt, etwa bei Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Einkommensnachweise oder Kontoauszüge.
Im vorliegenden Fall ließ der Anbieter dem Spieler höhere Einsätze zu, obwohl kein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erbracht wurde. Stattdessen hatte die Anbieterin lediglich eine SCHUFA-Auskunft eingeholt – ein Vorgehen, das nach Ansicht des Gerichts nicht ausreicht, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Rechtsanwalt Cocron: „Anbieter müssen Schutzpflichten ernst nehmen“
Rechtsanwalt Istvan Cocron von der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei Cocron GmbH & Co. KG betont die Bedeutung des Urteils:
„Das Urteil des Landgerichts Osnabrück zeigt erneut, dass Anbieter von Online-Sportwetten und Online-Casinospielen ihre gesetzlich normierten Kontrollpflichten nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen. Eine bloße SCHUFA-Abfrage reicht nicht aus, um eine Limit-Erhöhung zu rechtfertigen.“
Cocron führt weiter aus:
„Spieler, die über das gesetzliche Limit hinaus Geld verloren haben, haben gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern – insbesondere dann, wenn der Anbieter keine ordnungsgemäße Prüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen hat.“
Kein Einfluss durch Prozesskostenfinanzierung
Besonders relevant: Das Gericht sah auch keine Einschränkung der Klagebefugnis durch die Einschaltung eines Prozesskostenfinanzierers. Die Rückforderung blieb zulässig und erfolgreich – ein positives Signal für viele Betroffene, die ihre Ansprüche nicht aus eigener Tasche durchsetzen können.
Fazit: Rückforderungen bei Limitverstößen durchsetzbar
Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern und macht deutlich: Wer durch Glücksspielanbieter zum Überschreiten gesetzlicher Limits verleitet wurde, kann seine Verluste zurückfordern – sofern keine ausreichende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse stattgefunden hat.
Rechtsanwalt Cocron unterstützt Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung entsprechender Rückzahlungsansprüche. Die erfahrene Kanzlei vertritt Mandanten unter anderem in den Bereichen Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz und Prozessfinanzierung. Weitere Infos unter: https://ra-cocron.de/fallkreise/einzahlungslimit-ueberschritten-beim-online-casino/
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