Auch Mercedes steht mit einer Abschaltungseinrichtung vor Gericht
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Nicht nur VW hat seine Diesel-Fahrzeuge manipuliert. Auch bei anderen Autoherstellern wurde Software zur Abgasreduzierung gefunden. In gleich drei Urteilen sprach das LG Stuttgart den Kunden hohe Schadensersatzsummen zu, da die von Mercedes verbauten sogenannten „Thermofenster“ nach Ansicht der Richter eine unzulässige Abschaltvorrichtung darstellen.
Unter Thermofenstern ist eine Drosselung der Abgasrückführung zur erneuten Verbrennung im Motor bei bestimmten Temperaturen zu verstehen. Diese Motorsteuerungssoftware sorgt dadurch für einen höheren Stickoxidausstoß. Ab einer gewissen Außentemperatur wird die Rückführung um bis 100 % reduziert.
Dies sieht das LG Stuttgart als unzulässige Abschaltvorrichtung im Sinne der EG-VO 715/2007 über die Typgenehmigung von Fahrzeugen und Ersatzteilen wie emissionsmindernde Einrichtungen. Sie untersagt in Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 unter anderem die Verwendung von Abschaltvorrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern.
Mercedes hingegen meint, dass diese Vorrichtung den Motor bei bestimmten Temperaturen vor Schäden bewahren soll. Das LG Stuttgart hingegen meint, dass eine Abschaltvorrichtung nicht zulässig sei, sofern – wie hier – andere technische Lösungen vorhanden seien.
Daher habe Mercedes mangelhafte Fahrzeuge verkauft, denen die Typengenehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen und verurteilte den Konzern zu einer Zahlung auf Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer hohen Nutzungsgebühr. Darüber hinaus sprach es den Käufern Zinsen in Höhe von 4 % am dem Kaufdatum zu, was in einem der Urteile eine fünfstellige Summe ergibt.
Käufer betroffener Fahrzeuge sollten sich nicht mit einem Software-Update zufriedengeben oder gar den Wertverlust hinnehmen, sondern überlegen, rechtliche Schritte gegen Mercedes einzuleiten und einen entsprechenden Schadensersatz zu verlangen.
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